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OLG Wien entscheidet über Berufung nach Urteil gegen Ex-Kanzler Kurz wegen Falschaussage

Altkanzler Kurz nach dem Prozess wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss.
Altkanzler Kurz nach dem Prozess wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Am 26. Mai wird entschieden, ob die Verurteilung von Altkanzlers und Ex-ÖVP-Chef Sebastian Kurz wegen Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss bestehen bleibt.
Schriftliches Urteil im Kurz-Prozess liegt vor
Kurz-Urteil: WKStA hat keine Rechtsmittel angemeldet
Bedingte Freiheitsstrafen für Kurz und Bonelli

Die Sprecherin des Oberlandesgerichts Wien, Susanne Lehr, gab am Mittwoch in einer Pressemitteilung bekannt, dass am 26. Mai im Justizpalast die Berufungen von Sebastian Kurz und dessen ehemaligem Kabinettschef Bernhard Bonelli gegen ihre Urteile der ersten Instanz verhandelt werden.

Ex-Kanzler Sebastian Kurz wegen Falschaussage in U-Ausschuss in erster Instanz zu acht Monaten bedingt verurteilt

Sebastian Kurz hatte am 23. Februar 2024 am Wiener Landesgericht acht Monaten bedingt ausgefasst, wogegen er volle Berufung anmeldete. Bonelli erhielt sechs Monate bedingt, die er ebenfalls nicht akzeptierte. Die Rechtsmittel waren nach einigen Verzögerungen, die zum Teil auf Einlassungen der Verteidigung zurückzuführen waren, am 21. November dem OLG übermittelt worden. Etwas mehr als fünf Monate später wird sich herausstellen, ob die erstinstanzlichen Entscheidungen "halten".

Der Schuldspruch gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz betraf die seinerzeitige Aufsichtsratsbestellung in der Staatsholding ÖBAG, wo Kurz nach Einschätzung des Erstgerichts bei seiner Befragung im U-Ausschuss die Unwahrheit gesagt hatte. Sebastian Kurz habe den Eindruck erweckt, er hätte damit im Wesentlichen nichts zu tun gehabt, befand der Richter. Einen Freispruch gab es für Kurz demgegenüber, was die Besetzung des ÖBAG-Vorstandes durch Thomas Schmid anlangte. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) akzeptierte die erstinstanzlichen Entscheidungen. Sebastian Kurz hat stets bestritten, im U-Ausschuss bewusst falsch ausgesagt zu haben.

(APA/Red)

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