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OLG bestätigte Urteile gegen "dilettantisches" Tiroler Bankräuberpaar

Das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck hat am Donnerstag die erstinstanzlichen Urteile rund um einen mit mehreren Pannen abgelaufenen Überfall eines Tiroler Paares bestätigt.

Der 50-jährige schwer kranke Unterländer und seine 43-jährige ebenfalls an einer schweren Krankheit leidende Lebensgefährtin hatten im Juni des vergangenen Jahres eine Bank in Langkampfen (Bezirk Kufstein) überfallen, um ihre Drogensucht zu finanzieren. Sie wurden zu sechs Jahren und fünf Monaten bzw. fünf Jahren Haft verurteilt.

Das Paar hatte am 5. Juni 2009 mit einer Schreckschusspistole bewaffnet die Bank betreten. Die Frau, die sich zunächst in der Warteschlange angestellt hatte, erlitt während des Überfalls einen Schwächefall und musste mit der Rettung abtransportiert werden. Daraufhin verlor der 50-Jährige nach eigenen Angaben die Nerven und flüchtete zu Fuß. Noch am selben Abend wurde er in der gemeinsamen Wohnung verhaftet. Die beiden wurden in erster Instanz zu fünf sowie sechs Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt.

Verteidiger Markus Abwerzger hob die “tragische Vorgeschichte” der beiden Angeklagten und die mehr als “dilettantische Ausführung” der Tat hervor. Bei der 43-Jährigen, die die Mindeststrafe von fünf Jahren erhalten hatte, seien seiner Ansicht nach Voraussetzungen für eine außerordentliche Strafmilderung gegeben. “Meine Mandantin leidet an einer schweren Krankheit und hatte zum Tatzeitpunkt eine eingeschränkte Dispositionsfähigkeit”, argumentierte er. Der 50-Jährige habe sich aus “Liebe” zu der Tat hinreißen lassen und habe zum Tatzeitpunkt mehrere “stark wesensverändernde” Drogen konsumiert.

Für Staatsanwältin Andrea Klammer war die Argumentation der Verteidigung nicht nachvollziehbar. “Die Krankheitsgeschichte der beiden Angeklagten ist mit Sicherheit bedauerlich, darf aber keine Auswirkung auf die Strafbemessung haben”, erklärte die Staatsanwältin. Beide Strafen würden ohnedies im untersten Bereich des Strafrahmens (Fünf bis 15 Jahre, Anm.) liegen, argumentierte Klammer. Außerdem sei die Planung der Tat nicht so “dilettantischen” verlaufen wie von der Verteidigung dargestellt.

Auch die Vorsitzende des Berufungssenates, Richterin Beatrix Kiechl, erkannte das “tragische Schicksal” des Bankräuberpaares an. “Das hat aber bereits in der ersten Verhandlung Eingang in das Verfahren gefunden”, sagte sie. Bei aller Bedachtnahme der Umstände dürfe aber das “Gewicht” der Tat nicht außer Acht gelassen werden. Bei der 43-Jährigen habe der Senat keine Gründe für eine außerordentliche Strafmilderung finden können. Die Urteile sind somit rechtskräftig. Der Verteidiger kündigte nach der Verhandlung an, bei beiden Mandanten einen Antrag auf Haftunfähigkeit zu stellen.

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