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Ohne "Raini" geht's halt doch nicht

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Prozess gegen Herbert Fechter, eine fixe Größe im heimischen Musikgeschäft, wegen der steuerrechtlich nicht korrekten Verbuchung von 2,8 Millionen Euro wurde vertagt - Rainhard Fendrich muss aussagen.

Überraschend vertagt wurde am Mittwoch der Prozess gegen Herbert Fechter, den ehemaligen Manager von Rainhard Fendrich, wegen Steuerhinterziehung in der Höhe von 2,8 Millionen Schilling (damals 40 Millionen Schilling) von 1986 bis 1995. Staatsanwalt Hagen Nordmeyer will Fechters ehemaligen Klienten Fendrich als Zeugen vor Gericht hören, das es sich bei den Einnahmen auch um jene des Künstlers handelt. Der Sänger war zwar für die Verhandlung geladen, er hatte sich aber wegen eines Amerika-Aufenthaltes entschuldigt.


Geldstrafe für zweiten Angeklagten

Ein Urteil gab es hingegen für den Zweitangeklagten Wolfgang B., den Geschäftsführer eines Unternehmens des Firmengeflechts, der Agentur „Memphis Music“. Er wurde wegen teils versuchter, teils vollendeter Abgabenhinterziehung – teilweise auch als Beteiligter – in der Höhe von 500.000 Euro (damals sieben Millionen Schilling) zu einer Geldstrafe von 180.000 Euro verurteilt. Sowohl Angeklagter als auch Staatsanwalt nahmen den Rechtsspruch an. Das Urteil ist daher rechtskräftig.

Mildernd wurden das umfassende reumütige Geständnis von Wolfgang B., die Unbescholtenheit sowie seine Einsichtigkeit in Bezug auf die Verantwortung gewertet. Erschwerende Gründe gab für Vorsitzenden Thomas Kreuter nicht. Deshalb liege die Höhe der Strafe knapp unter 20 Prozent der Höchststrafe.


Geld ins Ausland geschafft

Die Öffentlichkeit wurde von der Verhandlung ausgeschlossen. Zuvor verlas Staatsanwalt Hagen Nordmeyer die Anklage. Demnach soll Herbert Fechter so genannte Domizilgesellschaften gegründet haben, um Einkünfte ins Ausland zu schaffen und so Abgaben zu hinterziehen. Auch Künstlern, die in Österreich Einkommenssteuer abführen müssen, wurde weniger Honorar gezahlt und gesagt, dass bereits der Abzug dem Finanzamt übergeben wurde, erklärte Nordmeyer.

Einen „nicht kleinen Nebenverdienst“ sollen sich die beiden Angeklagten laut dem Staatsanwalt mittels Freikarten und doppelt verkauften Karten gemacht haben. Diese seien in „großen Kontingenten“ vertrieben worden. Nach Angaben von Nordmeyer sei, um das Risiko der Konzert- und Veranstaltungsagentur „profil promotions“ abzuwenden, „Memphis Music“, gegründet worden. Deren Geschäftsführung habe der Zweitangeklagte Wolfgang B. übernommen. „Herbert Fechter hatte auch bei dieser Firma wesentlichen Einfluss“, erklärte der Staatsanwalt. Dabei seien bestehende Aufwendungen falsch oder umgebucht worden bzw. gar nicht erfasst worden. Es sei regelrecht doppelte Buchhaltung geführt worden, sagte der Staatsanwalt.


Auch bei Fendrich gab’s “Konstruktionen”

Auch beim Management von Fendrich habe es „Konstruktionen“ gegeben, die zur Abgabenhinterziehung führten, sagte Nordmeyer. Einnahmen, die aus dem Ausland stammten – wie aus Plattenverkäufen – seien nicht angegeben worden. Grundsätzlich stimme das, was ihm die Staatsanwaltschaft vorwerfe, sagte Fechter-Anwalt Herbert Eichenseder. „Wir wehren uns aber dagegen, dass mein Mandant in der Causa Fendrich als Bestimmungstäter aufgetreten ist“, so der Verteidiger. Diese Dinge seien schon am Laufen gewesen, als Fechter das Management von Fendrich übernommen hatte.

Acht Jahre lang wurde in einem Finanzstrafverfahren gegen Herbert Fechter ermittelt. Sein Anwalt glaubte schon, der im Raum stehende Vorwurf der Steuerhinterziehung wäre „eingeschlafen“, als im Vorjahr der junge Staatsanwalt Hagen Nordmeyer auf den Plan trat: Innerhalb von zwei Monaten hatte dieser eine Anklage fertig gezimmert.

Redaktion: Birgit Stadtthaler

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