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ÖH-Wahlen neu

Ralph Schallmeiner, Patrice Fuchs, Barbara Wittinger und Patrice Fuchs (v.l.) - die derzeitigen ÖH-Vertreter|&copy APA
Ralph Schallmeiner, Patrice Fuchs, Barbara Wittinger und Patrice Fuchs (v.l.) - die derzeitigen ÖH-Vertreter|&copy APA
Alles wird anders - unter diesem Motto stehen heuer die ÖH-Wahlen vom 31. Mai bis 2. Juni. Auf Grund des von ÖVP und FPÖ beschlossenen neuen Wahlrechts wird das Ergebnis des Urnengangs mit jenen der bisherigen Abstimmungen nicht vergleichbar sein.

So wird es etwa kein offizielles Resultat mit den jeweiligen Stimmprozenten der einzelnen Fraktionen geben. Und wer tatsächlich die Mehrheit errungen hat, bleibt unter Umständen bis relativ lange nach dem Wahlabend unklar.

Wahlsystem bisher

Bisher wurden die 45 Mandate für die Bundesvertretung, das österreichweite „Studentenparlament“, bei einer bundesweiten Wahl nach dem Verhältniswahlrecht bestimmt, wobei neben den Studenten an den Universitäten auch jene an den Pädagogischen Akademien und den Privatuniversitäten zu den Urnen gingen. Daneben wurden bei den Wahlen der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) an den Unis noch die jeweiligen Universitätsvertretungen, die Fakultätsvertretungen und die Studienrichtungsvertretungen gewählt.

Künftiges ÖH-Wahlverfahren

Künftig wird alles wesentlich komplizierter: Die Studenten an den Unis erhalten nur mehr zwei Wahlzettel – einen für die Universitätsvertretung und einen für die Studienvertretung (entspricht der bisherigen Studienrichtungsvertretung). Die Bundesvertretung wird dagegen nur mehr indirekt gewählt: Ihre Mandatare werden von den Universitäts- und Akademievertretungen der einzelnen Hochschulen gemäß der Stärke der einzelnen Fraktionen entsendet. Die Konsequenz daraus ist u.a., dass es nicht wie bisher ein bundesweit einheitliches Antreten von wahlwerbenden Gruppen geben wird.

PÄDAK-Studenten nehmen nicht mehr teil

Studenten an den Pädagogischen Akademien (PädAKs), und den Privatuniversitäten nehmen an den ÖH-Wahlen überhaupt nicht mehr teil. Nach der extrem niedrigen Wahlbeteiligung bei den vergangenen Urnengängen an den Privatunis hat sich der Gesetzgeber entschlossen, diese nicht mehr die Studentenvertretung wählen zu lassen. Und an den PädAKs wird die Akademievertretung jährlich im Herbst gewählt, sie entsendet die Mandatare in die Bundesvertretung – was auch bedeutet, dass jene Akademievertretung, die in dem Studienjahr gewählt wird, in dem keine ÖH-Wahlen stattfindet, keinen Vertreter in das Studentenparlament schicken kann. Ebenfalls nicht wählen werden die Studenten der Donau-Universität Krems, da es dort keine Universitätsvertretung gibt.

Alle Unis und PädAKs mit mehr als 1.000 Studenten entsenden direkt Mandatare in die Bundesvertretung – wieviele hängt von der Studentenzahl ab und wird in einer Verordnung vom Bildungsministerium festgelegt. Die Uni Wien entsendet demnach zwölf Mandatare in die Bundesvertretung, die Universitäten Graz und Innsbruck sowie die Wirtschaftsuniversität Wien je vier, die Technische Universität Wien drei, die Universität Salzburg, die Medizinische Universität Wien, die Technische Universität Graz und die Universität Linz je zwei Mandatare und die Medizinischen Universitäten Graz und Innsbruck, die Montanuniversität Leoben, die Veterinärmedizinische Universität Wien, die Universität für Bodenkultur, die Universität Klagenfurt, die Universität für angewandte Kunst Wien, das Mozarteum Salzburg, die Musikuniversitäten Wien und Graz sowie einige PädAKs je einen Mandatar in die Bundesvertretung.

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