OGH-Urteil zu Servicegebühr bei Ö-Ticket ist da

OGH mit Urteil zu Servicegebühr bei Ö-Ticket.
©APA/EVA MANHART (Symbolbild)
Im Rechtsstreit um die von der Ticketplattform Ö-Ticket verrechnete Servicegebühr ist es zu einem rechtskräftigen Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) gekommen. So sei die Gebühr nicht gröblich benachteiligend und damit zulässig, teilte die Ö-Ticket-Betreiberin CTS Eventim Austria GmbH in einer Aussendung mit.
Auch Klauseln, die eine Nicht-Rückerstattung der Servicegebühr - etwa im Fall einer Veranstaltungsabsage - vorsehen, seien erlaubt.
OGH entschied anders
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte 2023 CTS Eventim Austria im Auftrag des Sozialministeriums aufgrund diverser Klauseln in den Vertragsbedingungen geklagt. Das Handelsgericht Wien erklärte die beanstandeten Regelungen zur Servicegebühr für unzulässig, auch das Oberlandesgericht Wien (OLG) sah die Bestimmungen als intransparent und benachteiligend an. Der OGH entschied nun anders.
(APA/Red)