OGH-Urteil zu privatem Versicherungsschutz und Raserei

In einem richtungsweisenden Urteil stellte der Oberste Gerichtshof jetzt auch klar, dass der private Versicherungsschutz entfällt, wenn der Unfall durch extreme Raserei ausgelöst worden ist, berichteten die "Salzburger Nachrichten" (SN) in der Dienstagausgabe. Die Versicherung hatte ein entsprechendes Verfahren in allen drei Instanzen gewonnen.
Argumentationslinie des Klägers
Strafrechtlich kamen beide Lenker mit bedingten Haftstrafen von einigen Monaten und unbedingten Geldstrafen von einigen tausend Euro davon. Das Oberlandesgericht Linz hatte dem vorbestraften Zweitangeklagten im Vorjahr den unbedingten Teil seiner Strafe sogar noch erlassen - unter anderem wegen der "überlangen Verfahrensdauer".
Wegen seiner Verletzungen, die 30 Operationen nach sich zogen und zu einer 70-prozentigen Invalidität des Unfalllenkers führten, forderte dieser von seiner privaten Unfallversicherung knapp 60.000 Euro Entschädigung für die erlittenen Gesundheitsschäden. Und damit blitzte er jetzt endgültig ab. Der Kläger hatte argumentiert, er sei nur wegen zweier Fahrlässigkeitsdelikte strafrechtlich verurteilt worden, daher sei die Versicherung zur Deckung seines erlittenen Schadens verpflichtet.
Oberster Gerichtshof entschied sich
Der OGH urteilte allerdings: Nach den Allgemeinen Bedingungen für Unfallversicherungen aus dem Jahr 2012 "ist der Versicherer leistungsfrei, wenn der Unfall bei einer strafbaren Handlung eintritt, die vorsätzlich durchgeführt oder versucht wird". Eine gerichtlich strafbare Handlung sei außerdem nicht zwingend Voraussetzung für einen Risikoausschluss der Versicherung.
(APA/Red)