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OGH-Urteil: Beatrix Karl sieht sich bestätigt

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs zur Verpflichtung der Universitäten, genügend Lehrveranstaltungsplätze anzubieten, ist für Wissenschaftsministerin Karl "eine Bestätigung, dass wir Aufnahmeverfahren brauchen".
OGH-Kritik an Lehrveranstaltungs-Plätzen der Unis

“Wie sollen die Universitäten Studienplätze garantieren, wenn der Zugang völlig offen ist? Das geht nicht”, meinte Wissenschaftsministerin Beatrix Karl (VP) am Dienstag im Rahmen einer Pressekonferenz. Man könne die Unis “nicht im Regen stehen lassen” und auf der einen Seite sagen, dass sie alle Studenten aufnehmen müssen, aber auf der anderen Seite dazu verpflichten, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, die der OGH nun vorgegeben habe. “Wie sollen die Unis diesen Spagat schaffen?” so Karl.

Die Rektoren wüssten derzeit noch immer nicht, wie viele Studenten sie im neuen Studienjahr haben werden. Das stehe erst fest, wenn die Inskriptionsfrist zu Ende sei (Ende November, Anm.). “Wie sollen sie da die Lehrveranstaltungen planen?”, fragte die Ministerin kritisch.

OGH plant Klage auf Schadenersatz

Hoffnung setzt Karl auf die ab dem Studienjahr 2011/12 geplante Studieneingangsphase (STEP). Die im Vorjahr beschlossene Novelle zum Universitätsgesetz sieht ja in allen Studien ohne gesetzliche Zulassungsregeln eine mindestens ein halbes bis maximal zwei Semester lange Eingangsphase vor, deren positive Absolvierung Voraussetzung für ein Weiterstudium ist. Die Wissenschaftssprecherinnen von SPÖ und ÖVP seien derzeit in Diskussion über die konkrete Ausgestaltung dieser Bestimmung, Karl erwartet ein Ergebnis bis Ende des Jahres.

Die von der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) angekündigten Klagen gegen die Republik auf Schadenersatz sieht Karl gelassen. Das sei “ja nicht so leicht”, es müsse sich dabei um Fälle handeln, wo tatsächlich eine Studienzeitverzögerung dadurch eingetreten sei, dass man den Studienplatz nicht bekommen habe, keine anderen Prüfungen vorziehen konnte und dadurch wirklich ein finanzieller Schaden eingetreten sei. Zudem sage der OGH noch, dass die Uni dann kein Verschulden treffe, wenn sie aufgrund massiver wirtschaftlicher Probleme nicht in der Lage sei, Parallellehrveranstaltungen anzubieten.

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