Das schreibt der "Standard" (Mittwoch). Der Antrag wurde von den Abwicklern der in Konkurs geschickten Gesellschaft eingebracht, hätte aber von der Finanzmarktaufsicht (FMA) eingebracht werden müssen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Wien.
Keine Banklizenz bei Konkursantrag
Kompliziert wird der Fall, weil das Institut zum Zeitpunkt des Konkursantrags keine Banklizenz mehr hatte. So ein Fall sei nie vor einem Höchstgericht verhandelt worden, deshalb habe das OLG Wien auch die Anrufung des Obersten Gerichtshofs (OGH) für zulässig erklärt.
Sollte der OGH die Rechtsmeinung des OLG bestätigen, muss von der FMA ein neuer Konkursantrag eingebracht werden. Sollte der OGH den ursprünglichen Insolvenzantrag als gültig ansehen, würde das Konkursverfahren weitergehen. "Juristen erwarten, dass die Entscheidung bald fallen wird", heißt es im "Standard".
Laut dem ursprünglichen Konkursantrag verfügte die Exbank, die Julius Meinl V. zuzurechnen war, über Aktiva von 148 Millionen und Passiva von 245 Mio. Euro. Bei deren Bewertung gebe es "erhebliche Unsicherheiten", nicht zuletzt, weil etliche Gerichts- und Schiedsverfahren laufen.
(APA/Red)