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OGH-Entscheid: PayLife-Kunden bekommen Geld zurück

Das OGH hat zahlreiche Klauseln in den AGBs von PayLife als unzulässig beurteilt.
Das OGH hat zahlreiche Klauseln in den AGBs von PayLife als unzulässig beurteilt. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Die Arbeiterkammer (AK) hat Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kreditkarten der Marke PayLife beanstandet. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun entschieden, dass einige Klauseln gestrichen werden müssen und den Kunden das unerlaubt eingehobene Geld rückerstattet werden muss.

Ab sofort können die betroffenen Kunden ihre Ansprüche bei PayLife anmelden, gab die Arbeiterkammer am Mittwoch bekannt. Dazu muss auf der Webseite des Kartenanbieters ein Fomular ausgefüllt werden. Ab 7. November werden die Ansprüche dann geprüft und das als Spesen, Entgelterhöhungen oder Papier-Monatsrechnungen unrechtmäßig eingehobene Geld innerhalb von acht Wochen zurückgezahlt.

Nähere Infos zu den insgesamt 15 unzulässigen Klauseln in den AGBs von PayLife gibt es auf der Webseite der Arbeiterkammer.

(Red.)

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