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OGH brachte Schwerarbeiter-Pension vor den VfGH

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat beim Verfassungsgerichtshof beantragt, die Regelungen zur Schwerarbeiterpension aufzuheben

Der OGH hält das Gesetz und die dazugehörige Verordnung für verfassungswidrig, berichtet die “Presse” (Montag-Ausgabe). So bemängeln die Höchstrichter, dass der Kalorienverbrauch bei der Arbeit maßgeblich dafür ist, ob jemand die begünstigte Schwerarbeiterpension bekommt.

Beschlossen wurde die Schwerarbeiter-Regelung 2006 von Schwarz-Orange. Seit Anfang 2007 können Schwerarbeiter damit früher und mit niedrigeren Abschlägen in Pension gehen. Wer Schwerarbeiter ist, wurde in einer Verordnung der damaligen BZÖ-Sozialministerin Ursula Haubner geregelt. Als Schwerarbeit gilt schwere körperliche Arbeit mit einem Verbrauch von mindestens 2.000 Kalorien für Männer bzw. 1.400 Kalorien für Frauen.

Die Tatsache, dass die “Energieumsatzmethode” allein das Kriterium ist, ist einer der Punkte, die der OGH in seinem Antrag an den VfGH bemängelt. Denn “nicht alle Menschen sind gleich und sie verbrauchen bei der Arbeit auch nicht gleich viele Kalorien” – und Belastungen wie Monotonie, Lärm, Dämpfe oder Exposition würden vernachlässigt.

Der OGH führt auch einen zweiten Grund an, warum der Kalorienverbrauch als sachliches Kriterium für das Vorliegen von Schwerarbeit fraglich ist: Für Versicherungszeiten vor 2007 (maßgeblich sind 20 Jahre vor dem Stichtag) lasse sich der Kalorienverbrauch praktisch nicht mehr feststellen.

Verfassungsrechtliche Bedenken haben die Höchstrichter aber auch gegen die von ÖVP und BZÖ gewählte Art der Regelung. Denn die Definition, was als Schwerarbeit gilt, wurde auf die Verordnung ausgelagert. Damit sei eine “wesentliche rechtspolitische Entscheidung” an den Verordnungsgeber delegiert worden – und im Gesetz würden auch nähere Kriterien zur Determinierung des Verordnungsinhaltes fehlen, bemängelt der OGH in seinem Antrag. Anlass dafür war der Fall eines Kochs, dessen Antrag auf Schwerarbeit mit der Begründung des zu geringen Kalorienverbrauchs abgelehnt wurde.

Der OGH-Antrag ist beim VfGH bereits einlangt, das Vorverfahren wurde eingeleitet.

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