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ÖGB-Experte erklärt: Das müssen Arbeitnehmer beim Flugausfall beachten

Der ÖGB beantwortet wichtige Fragen, wenn Beschäftigte durch einen Flugausfall nicht an ihren Arbeitsplatz kommen.
Der ÖGB beantwortet wichtige Fragen, wenn Beschäftigte durch einen Flugausfall nicht an ihren Arbeitsplatz kommen. ©APA/ROBERT JAEGER (Symbolbild)
Auch diese Sommerperiode führen zahlreiche Ferien zu unliebsamen Erlebnissen - Flüge zurück sowie Zugheimreisen fallen aus (oder erleiden erhebliche Verspätungen), wodurch Reisende ohne eigenes Verschulden im fremden Land stranden.

Derzeit führen beispielsweise gravierende IT-Störungen auf globalen Flughäfen zu erheblichem Chaos. Wegen dieser besonderen Lage erfolgt zudem die Streichung vieler Flüge, und etliche Beschäftigte aus Österreich erreichen teilweise ihren Arbeitsplatz nicht mehr fristgerecht.

Flugausfall: ÖGB beantwortet wichtige Fragen

Sobald der Rückflug unerwartet annulliert wird, ist es "das Wichtigste, umgehend den Arbeitgeber zu informieren - egal ob man zu spät oder gar nicht in die Arbeit kommen kann; das kann man per Telefon, E-Mail oder andere in der Firma übliche Kommunikationskanäle wie zum Beispiel WhatsApp machen. Tut man das nicht, kann es unter Umständen zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie einer Entlassung kommen", erklärt Michael Trinko, Experte für Arbeitsrecht beim ÖGB.

Wer aufgrund eines ausgefallenen Fluges nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheinen kann und dies gemeldet hat, "braucht keine Konsequenzen fürchten", hebt Trinko hervor. Wenn der Flug ausgefallen ist und man ohne eigenes Verschulden verspätet aus dem Urlaub zurückkehrt, "muss man sich auch keinen zusätzlichen Urlaubstag nehmen", erklärt der Experte für Arbeitsrecht: "In diesem Fall liegt ein Dienstverhinderungsgrund vor." Mehr Infos finden sich auch auf der ÖGB-Webseite.

(Red)

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