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ÖVP: Rauchverbot kommt trotz VfGH-Urteil am 1. November

Das Rauchverbot in der Gastronomie soll ab 1. November in Kraft treten.
Das Rauchverbot in der Gastronomie soll ab 1. November in Kraft treten. ©APA/Helmut Fohringer (Themenbild)
Nachdem der VfGH den Antrag der Wiener Landesregiernug zum Rauchverbot abgewiesen hatte, besteht die ÖVP weiterhin darauf, dass das Verbot ab 1. November in Kraft tritt.

Das Rauchverbot in der Gastronomie kommt, und zwar per 1. November 2019. Die ÖVP bleibe "natürlich" bei ihrer kürzlich gefundenen Linie, eine entsprechende Initiative im Parlament zu unterstützen, sollte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die von ÖVP und FPÖ beschlossene Erlaubnis nicht aufzuheben, hieß es auf APA-Anfrage im ÖVP Klub. Dies ist ja nun geschehen.

SPÖ, NEOS und Liste JETZT haben sich schon in der Vergangenheit für das Verbot eingesetzt, die ÖVP war erst nach dem Aus der türkis-blauen Koalition darauf eingeschwenkt. Es sei schon alles ausverhandelt, wurde im ÖVP-Klub erklärt, beschlossen werde das Verbot daher schon in der Juli-Plenarwoche des Nationalrats. In Kraft treten soll es dann im November.

Rauchverbot kommt trotz VfGH-Urteil

Der VfGH sieht den rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Raucherlaubnis in der Gastronomie nicht überschritten. In Bezug auf den Arbeitnehmerschutz hält der VfGH fest, "dass die Rechtsordnung in vielfachem Zusammenhang menschliche Verhaltensweisen akzeptiert, die auf die eine oder andere Weise (auch erhebliche) negative Auswirkungen für andere Menschen oder die Allgemeinheit haben können, weil der Gesetzgeber den Freiheitsgewinn höher bewertet als die nachteiligen Folgen". Im demokratischen Rechtsstaat sei es die Aufgabe des Gesetzgebers, hier die Freiheit der einen mit der Schutzbedürftigkeit der anderen und mit den öffentlichen Interessen in Einklang zu bringen.

Wiens Umweltstadträtin Ulli Sima (SPÖ) nahm das Erkenntnis "mit Bedauern" zur Kenntnis genommen. Sima, die die Causa vor den VfGH gebracht hatte, forderte das Parlament auf, im Sinne des Schutzes der Nichtraucher rasch zu entscheiden und im nächsten Plenum für das Rauchverbot in der Gastronomie zu stimmen. Ähnlich argumentierte SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner: Beim Nichtraucherschutz stehe die Gesundheit der Bevölkerung an oberster Stelle, und "die Gesundheit darf niemals parteipolitischer Spielball sein".

Rauchverbot kommt ab 1. November

Das Rauchverbot in der Gastronomie kommt, und zwar per 1. November 2019, hieß es im ÖVP-Klub. Die ÖVP bleibe "natürlich" bei ihrer kürzlich gefundenen Linie, eine entsprechende Initiative im Parlament zu unterstützen. Die FPÖ ist somit die einzige Parlamentsfraktion, die sich gegen das Rauchverbot in Lokalen ausspricht.

Entsprechend kommentierte der designierte Wiener FPÖ-Obmann Dominik Nepp das VfGH-Erkenntnis als "Sieg der Vernunft" und als "Gewinn für alle Wiener Gastronomen". Die Abgeordneten und "allen voran die Kurz-ÖVP" sollten sich in den kommenden Abstimmungen daran orientieren.

Bei der Wiener Ärztekammer, Mitinitiator des "Don't Smoke" Volksbegehrens, zeigte man sich allerdings überzeugt, dass keine der Parteien nach dem Erkenntnis des VfGH von ihrer Zustimmung zu einem allgemeinen Rauchverbot in der Gastronomie abweichen wird. In seiner Position gestärkt, "dass das Parlament die Entscheidung für das allgemeine Rauchverbot in der Gastronomie fällen muss", reagierte NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker auf das Urteil.

SPÖ, NEOS und Liste JETZT haben sich schon in der Vergangenheit für das Verbot eingesetzt, die ÖVP war erst nach dem Aus der türkis-blauen Koalition darauf eingeschwenkt. Ein allgemeines Rauchverbot in der Gastronomie wäre eigentlich bereits am 1. Mai 2018 in Kraft getreten, ein entsprechendes Gesetz wurde damals von der ÖVP-FPÖ-Regierung auf Druck der Freiheitlichen gekippt.

ÖVP will ursprüngliche Regelung

Die ÖVP will, dass das Rauchverbot in der Version eingeführt, die schon ursprünglich 2015 geplant war und erst unter Türkis-Blau wieder außer Kraft gesetzt wurde. Das teilte der Parlamentsklub der APA mit und betonte, dass man sich mit den anderen Parteien (außer der FPÖ) einig sei.

Der Beschluss aus dem Jahr 2015, der unter Rot-Schwarz getätigt wurde, sah ein komplettes Rauchverbot in der Gastronomie (ausgenommen Gärten) vor, das auch Wasserpfeifen und E-Zigaretten umfasste. Betroffen waren alle öffentlichen Orte, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder konsumiert werden (z.B. auch Versammlungen in Pfarrsälen oder Feuerwehrfeste), nicht ortsfeste Einrichtungen wie Festzelte, Mehrzweckräumlichkeiten sowie schulische Einrichtungen und Freiflächen, in denen Kinder und Jugendliche beaufsichtigt und beherbergt werden (z.B. Internate).

(APA/Red)

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