Das berichten "Kurier" und "Presse" online. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat laut "Presse" ihre Entscheidung schon getroffen und stimmt sich nun, weil es ein berichtspflichter Akt ist, mit der Oberstaatsanwaltschaft ab.
Danach muss die Entscheidung noch der Rechtsschutzbeauftragten Gabriele Aicher vorgelegt werden - die etwa auch bestimmen könnte, dass der Status nicht verliehen wird oder gegen die Ansuchende weiter zu ermitteln wäre.
Beinschab hat Kronzeugenstatus beantragt
Als Begründung wird in dem Antrag angeführt, dass die Beschuldigte schon in ihrer Einvernahme ein "reumütiges Geständnis abgelegt" und "freiwillig neue Tatsachen und Beweismittel als äußeres Zeichen einer Abkehr vom eigenen kriminellen Verhalten bzw. des Umfeldes" offenbart habe. Dazu habe Beinschab an acht Einvernahmeterminen insgesamt 65 Stunden Rede und Antwort gestanden.
Gedacht ist die Kronzeugenregelung eigentlich nur für Personen, bei denen die Ermittlungen noch am Anfang stehen, sie müssen ihre Aussagen tätigen ohne dass Zwangsmaßnahmen angewendet wurden (Beinschab war vorübergehend festgenommen, es gab eine Hausdurchsuchung). Zudem sind, so der "Kurier", die belastenden Fakten, über die sie aussagte - wie illegale Preisabsprachen oder Provisionsabrechnungen - auch am Laptop oder Handy von Sophie Karmasin abgespeichert.
Karmasin seit Montag aus U-Haft entlassen
Die Ex-ÖVP-Familienministerin Karmasin saß wegen der belastenden Aussagen ihrer früheren Freundin und Geschäftspartnerin fast ein Monat in U-Haft, sie wurde erst am Montag enthaftet. Das Oberlandesgericht Wien gab ihrer Haftbeschwerde statt, betrachtet den Tatverdacht aber als gegeben, inklusive der Tatbegehungsgefahr, mit der die WKStA die U-Haft begründet hatte.
Die WKStA ermittelt in der Inseratenaffäre gegen die Meinungsforscherinnen sowie gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz und sein Umfeld sowie die Tageszeitung "Österreich". Für alle gilt die Unschuldsvermutung.
(APA/Red)