ÖVP-Abgeordneter Hörl wird nicht ausgeliefert
Das Auslieferungsbegehren kam vom Landesgericht Innsbruck bezüglich eines Berufungsverfahrens nach einem Freispruch Hörls. Der Tiroler Abgeordnete war nach umstrittenen Aussagen zum Abschuss von Wölfen im Sommer freigesprochen worden, wogegen die Staatsanwaltschaft aber Berufung eingelegt hat. Da Hörl seit September wieder Nationalratsabgeordneter ist, könnte das Verfahren aktuell jedoch nur mit Zustimmung des Nationalrats fortgesetzt werden oder sobald der Abgeordnete das Parlament wieder verlässt.
Ansuchen künftig mit besserer Begründung
FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS ärgerten sich über die Art des Ersuchens, das aus ihrer Sicht vom Landesgericht nicht ausreichend begründet war. Daher stellte man sich im Zweifelsfall hinter Hörl, erklärte der freiheitliche Abgeordnete Norbert Nemeth. Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) hat sich nun an die Justizministerin mit der Bitte gewandt, dass entsprechende Ansuchen in Zukunft besser begründet werden.
(APA/Red)