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Österreichs Justiz viertschnellste im EU-Vergleich

Justitia entscheidet flott, aber wenig unabhängig
Justitia entscheidet flott, aber wenig unabhängig
Österreich liegt im am Montag von der EU-Kommission präsentierten Justizbarometer an vierter Stelle bei der Prozessdauer. EU-Justizkommissarin Viviane Reding betonte, verzögerte Gerechtigkeit bedeute eine Art von Verweigerung.

Das EU-Justizbarometer sei für die Wirtschaftsstrategie der EU ein unerlässliches Instrument, das Bürgern und auch Unternehmen zu einer leistungsfähigeren Justiz verhelfe.

Das Justizbarometer 2014 leiste auch einen Beitrag zum Europäischen Semester, dem jährlichen Zyklus für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik in der EU, der mittels länderspezifischer Empfehlungen der Wirtschaftsleistung und der Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten neue Impulse geben soll. “Diese zweite Ausgabe des EU-Justizbarometers fällt in eine Zeit, in der viele Mitgliedstaaten ihre Justiz reformieren, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Wie die Entwicklungen und Daten bestätigen, kommt es jetzt darauf an, die Arbeiten zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Justiz in der EU energisch und entschlossen fortzuführen”, sagte Reding.

Die Indikatoren waren dieselben wie 2013 und betreffen die Länge der Gerichtsverfahren, die Abschlussquote und die Anzahl der anhängigen Verfahren. Außerdem geht es um die Unabhängigkeit der Justiz.

In einigen Staaten bereitet die Effizienz der Justizsysteme nach wie vor besondere Probleme: Langwierige Verfahren in erster Instanz zusammen mit geringen Fallabschlussquoten oder einer großen Anzahl anhängiger Fälle weisen auf die Notwendigkeit weiterer Verbesserungen hin. In den Gerichten stehen jetzt mehr IT-Systeme zur Verfügung, aber es gibt noch Raum für Verbesserungen, insbesondere um den Kontakt zwischen Gericht und Bürger zu erleichtern, heißt es im Justizbarometer. Alternative Streitbeilegungsverfahren sind inzwischen in nahezu allen EU-Staaten verfügbar. In annähernd einem Drittel der Mitgliedstaaten nehmen mehr als 50 Prozent der Richter an Fortbildungsmaßnahmen zum EU-Recht teil.

Litauen, Luxemburg und Ungarn sind die schnellsten Staaten bei der Verfahrensdauer mit weniger als 100 Tagen. Österreich liegt knapp über 100 Tagen, dahinter folgen Dänemark, Estland und Tschechien sowie Schweden und Deutschland. Auch Rumänien und Polen liegen unter 200 Tagen. Schlusslicht ist Malta mit fast 700 Tagen. Keine Daten lagen aus Belgien, Bulgarien, Zypern, Irland, Großbritannien und den Niederlanden vor.

Österreich liegt auch bei den Ausgaben für die Gerichtshöfe – gemessen an Euro pro Kopf der Bevölkerung – im Spitzenfeld. Nach Luxemburg (mehr als 140 Euro) und Deutschland (etwas mehr als 100 Euro) kommt Österreich (mehr als 90 Euro). Schlusslicht ist Rumänien mit weniger als 20 Euro. Keine Daten lagen aus Großbritannien vor.

Nicht so gut sieht es mit der “gefühlten Unabhängigkeit” der Justiz für die Alpenrepublik aus. Hier liegt Österreich nur auf dem elften Rang. An der Spitze liegen Finnland, Irland und Großbritannien. Am unteren Ende rangieren Rumänien, Bulgarien und die Slowakei. Die Unabhängigkeit der Justiz ermittelt die EU-Kommission anhand einer repräsentativen Meinungsumfrage unter Wirtschaftsvertretern in den einzelnen Staaten. (APA)

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