Personen, die bei der HMK V AG ("Österreichisches Münzkontor") Münzen und Medaillen erworben haben, können ihr Geld zurückbekommen. Das Unternehmen, das wegen seiner Werbepraktiken vom Obersten Gerichtshof (OGH) gerügt worden war, und der im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Vertriebsmethode ankämpfende Verein für Konsumenteninformation (VKI) haben eine Einigung erzielt.
"Sammler-Service" wurde als "aggressiv" und "unlauter" eingestuft
Der VKI war wegen irreführender Werbung und Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht vor Gericht gezogen. Der OGH stufte das "Sammler-Service" des Unternehmens als "aggressiv" und "unlauter" ein. Durch eine einzelne Bestellung wurde ein Mechanismus ausgelöst, bei dem Kunden weitere Münzen und Medaillen erhielten, die sie entweder zu zahlen hatten oder innerhalb einer Frist zurückschicken mussten. Die Bewerbung der Münzen und Medaillen zu Anlagezwecken sei zudem "irreführend" gewesen. In Teilbereichen entschied der OGH aber auch zugunsten der HMK V AG. Die Frage der Entschädigung blieb durch das Urteil offen.
"Trotz der unterschiedlichen Rechtsstandpunkte zu den sich aus der OGH-Entscheidung ergebenden Rechtsfolgen für die Kundinnen und Kunden konnten VKI und HMK V AG nun eine außergerichtliche Lösung für die beim VKI erfassten Beschwerdefälle erreichen", teilten die Konsumentenschützer jetzt mit: Betroffene, die bis 30. März 2020 die Münzen und Medaillen erworben und beim VKI Beschwerde eingereicht haben, werden entschädigt.
Die Firma freute sich über die "für alle Beteiligten einvernehmliche Lösung". "Für viele vorwiegend ältere Konsumentinnen und Konsumenten ist dieser Vergleich ein vernünftiger Weg, der ihnen eine gerichtliche Auseinandersetzung erspart", sagte Thomas Hirmke, Leiter des Bereiches Recht im VKI.
(APA/Red)