Österreich stimmt EU-Einigung zu Mindestlöhnen zu

Bei der Allgemeinen Ausrichtung im Rat Anfang Dezember 2021 hat sich Österreich enthalten. Jetzt sei ein Kompromiss erreicht worden, der die österreichischen Bedürfnisse ausreichend befriedige, sagte Arbeitsminister Kocher am Donnerstag.
Zustimmung von Österreich für EU-Einigung
Die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne steht auf der Tagesordnung des heutigen Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik in Luxemburg. Da nicht sicher war, ob der endgültige Kompromiss zur Richtlinie das österreichische Kollektivvertragssystem betreffen werde, habe sich Österreich anfangs enthalten, so Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) im Vorfeld des Beschäftigungsrates am Donnerstag. Die neue Richtlinie sei ein "guter Kompromiss". Österreich sei weder von den Bestimmungen zum gesetzlichen Mindestlohn noch von den Bestimmungen zur Förderung von Kollektivverträgen betroffen.
Zentraler Punkt ist bessere Angemessenheit von Mindestlöhnen
Zentrale Punkte des Vorschlags sind die bessere Angemessenheit von Mindestlöhnen, dort wo sie bereits existieren, die Förderung von Kollektivverhandlungen zur Lohnfestsetzung in allen Mitgliedsstaaten und eine bessere Durchsetzung und besseres Monitoring in allen Mitgliedsstaaten.
Mindestlöhne werden in Österreich über Kollektivverträge festgelegt
Da Mindestlöhne in Österreich ausschließlich über Kollektivverträge festgelegt werden, sind die Bestimmungen dazu auf Österreich nicht anwendbar. Umso wichtiger sei die Autonomie der Mitgliedsstaaten und die Stärkung der Sozialpartner in der gesamten Union. "Es ist mir wichtig sicherzustellen, dass die Autonomie der Sozialpartner in vollem Umfang gewährleistet bleibt und das österreichische Kollektivvertragssystem nachhaltig abgesichert wird", betonte Kocher. Er unterstütze eine Stärkung des "österreichischen Systems" der Kollektivverträge in der ganzen EU.
(APA/Red)