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Österreich nicht mehr Risikogebiet für Deutschland

Seit dem Christtag ist Österreich für Deutschland kein Hochrisikogebiet mehr. Die Einreise gestaltet sich nun leichter.
Seit dem Christtag ist Österreich für Deutschland kein Hochrisikogebiet mehr. Die Einreise gestaltet sich nun leichter. ©APA/FRANZ NEUMAYR
Seit dem 25. Dezember steht Österreich nicht mehr auf der deutschen Liste der Corona-Hochrisikogebiete. Die Mitte November verhängte deutsche Reisewarnung für Österreich wurde um Mitternacht aufgehoben.
Deutschland streicht Österreich von Hochrisikoliste
Deutschland stuft Österreich als Hochrisikogebiet ein

Bei der Einreise nach Deutschland beziehungsweise Rückkehr deutscher Urlauber entfällt damit die Quarantänepflicht für Ungeimpfte und die Registrierungspflicht für alle Einreisenden.

Österreich nicht mehr Risikogebiet für Deutschland

Geimpfte und Genesene waren bereits bisher von der verpflichtenden Quarantäne nach der Einreise ausgenommen. Allerdings mussten auch Kinder unter 12 Jahren nach ihrer Einreise/Rückkehr nach Deutschland fünf Tage in Heimquarantäne. Das sorgte insbesondere im heimischen Tourismus für Probleme. Die am Donnerstag vom deutschen Robert-Koch-Institut verkündete Streichung Österreich von der Liste der Hochrisikogebiete sorgte daher für Erleichterung in der Branche. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) sprach von einem "richtigen Schritt und motivierenden Signal - vor allem für unsere Gastronomie- und Hotelleriebetriebe".

Sechs bis Zwölfjährige brauchen bei Einreise einen negativen Coronatest

Sechs- bis Zwölfjährige müssen bei der Einreise nach Deutschland nun einen negativen Coronatest vorlegen, sofern sie nicht einen Impf- oder Genesenennachweis haben. Ganz Österreich mit Ausnahme der Gemeinden Mittelberg (Vorarlberg) und Jungholz sowie dem Rißtal (beide Tirol), die nur von Deutschland aus zugänglich sind, hatte seit dem 14. November in Deutschland als Hochrisikogebiet gegolten.

Für die quarantänefreie Einreise nach Österreich gilt derzeit 2G-plus, also die Reisenden müssen genesen oder geimpft sein und zusätzlich einen PCR-Test nachweisen. Dreifach Geimpfte sind nicht zur Vorlage eines Testnachweises verpflichtet. Kinder unter zwölf Jahren sind von den Bestimmungen ausgenommen.

(APA/Red)

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