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Österreich: Jahresarbeitszeit liegt über dem EU-Schnitt

Österreich liegt mit der Jahresarbeitszeit im höheren EU-Schnitt.
Österreich liegt mit der Jahresarbeitszeit im höheren EU-Schnitt. ©pixabay.com (Themenbild)
Eine EU-Agentur hat die Jahresarbeitszeiten in der EU verglichen (Stand 2016). Österreich liegt mit 1.738,2 Stunden im Durchschnitt etwas höher.

Die Normal-Jahresarbeitszeit der Österreicher liegt laut einer Statistik der EU-Agentur Eurofound (Agentur zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen) im Durchschnitt etwas höher als der EU-Schnitt. Laut diesen Daten (Stand 2016) betrug die Normalarbeitszeit (abzüglich bezahltem Urlaub und Feiertagen) 1.738,2 Stunden, im EU-Schnitt betrug sie 1.719,5 Stunden.

Damit liegt Österreich im Mittelfeld der EU-28. Deutlich geringer war die Arbeitszeit in vergleichbaren Staaten wie Deutschland, für das die Statistik eine Jahresarbeitszeit von 1.681,4 Stunden ausweist. Damit wird in Deutschland um 56,8 Stunden weniger Jahresarbeitszeit ausgewiesen als für Österreich.

Geringste Jahresarbeitszeit in EU: Frankreich und Dänemark

Am geringsten ist demnach die Jahresarbeitszeit in Frankreich (1.616,2 Stunden), gefolgt von Dänemark (1.635,4 Stunden) und Schweden (1.664,3). Ebenfalls deutlich unter EU-Schnitt lagen neben Deutschland auch Großbritannien (1.679,8), die Niederlande (1.684,4) und Finnland (1.695).

Am anderen Ende der Skala finden sich die “neuen” EU-Staaten, angeführt von Estland und Ungarn mit jeweils 1.856 Stunden Jahresarbeitszeit. Dahinter folgen Polen (1.848) sowie Lettland, Litauen, Rumänien und Slowenien mit jeweils 1.840 Stunden.

Mehrtheit in der EU haben Urlaubsanspruch von 20 Tagen

Der gesetzlich festgelegte Mindesturlaub liegt laut dieser Studie in Österreich mit 25 Tagen (fünf Wochen) eher im vorderen Feld der EU. Die Mehrheit der EU-Staaten (20 von 28) haben einen gesetzlich garantierten Urlaubsanspruch von 20 Tagen. 22 Tage sind das Minimum in Portugal und Spanien, 24 in Malta. 25 Tage gibt es in Österreich, Dänemark, Frankreich, Luxemburg und Schweden. Freilich ist ein Vergleich schwierig, räumen die Autoren ein. Denn in zahlreichen Staaten gibt es auch abweichende Regelungen vom Mindesturlaub, etwa durch kollektivvertragliche Regelungen oder durch längere Betriebszugehörigkeit erworbene Urlaubsansprüche.

(APA/Red)

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