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Österreich hebt Grenzkontrollen zu Tschechien und Slowakei auf

Österreich lockert die Einreisebestimmungen.
Österreich lockert die Einreisebestimmungen. ©APA
Das Gesundheitsministerium präzisiert die Covid-19-Einreiseverordnung und hebt die Grenzkontrollen zu Tschechien und der Slowakei auf. Kontrollen der Covid-19-Einreiseverordnung blieben jedoch aufrecht.

Österreich hat die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen zu Tschechien und der Slowakei aufgehoben. Seit Jänner war die Grenze zu den Nachbarländern wegen der hohen Infektionszahlen dort verstärkt kontrolliert worden. Ab dem heutigen Samstag sei diese Verordnung aufgehoben, teilte das Innenministerium am Samstag in der Früh mit. Kontrollen der Covid-19-Einreiseverordnung blieben jedoch aufrecht.

Leichtere Einreise in Österreich

Das Gesundheitsministerium präzisierte indes ebenfalls die Covid-19-Einreiseverordnung. So müssen ab heute Personen aus einem Staat mit geringem Infektionsgeschehen, die nicht glaubhaft machen können, dass sie sich innerhalb der letzten zehn Tage ausschließlich in Österreich oder ihrem Heimatland aufgehalten haben, einen 3G-Nachweis (getestet, geimpft, genesen) vorlegen. Haben sie keinen Nachweis, müssen sie innerhalb von 24 Stunden einen Test nachmachen. Im Gegensatz zu Geimpften und Genesenen müssen Getestete fünf Tage in Quarantäne, können diese aber nach einem neuerlichen negativen Test nach fünf Tagen verlassen.

Staaten mit geringem Infektionsgeschehen sind derzeit laut Gesundheitsministerium Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Liechtenstein, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Südkorea, Tschechische Republik, Ungarn und der Vatikan.

Einreise aus Brasilien, Indien und Südafrika gelockert

Die Einreise aus Virusvariantenstaaten - also aus Brasilien, Indien und Südafrika - ist künftig für bestimmte Personengruppen erlaubt. Dies gilt für humanitäre Einsatzkräfte, Personen, die gerichtlich oder behördlich geladen wurden, Begleitpersonen im Rahmen einer Einreise aus medizinischen Gründen, sowie für Personen, die beruflich zu einer internationalen Organisation reisen, vorausgesetzt sie können einen Nachweis eines negativen PCR-Testergebnisses vorlegen.

(APA/red)

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