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Österreich: Gastro-Rauchverbot ab 1. November in Kraft

Über das Rauchverbot wurde länger diskutiert als über den Brexit.
Über das Rauchverbot wurde länger diskutiert als über den Brexit. ©APA/BARBARA GINDL
Ab 1. November gilt in der Gastronomie das absolute Rauchverbot. In Wien soll laut Sima sofort hart durchgegriffen werden.

Am Freitag tritt das absolute Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft - und wird einen Schlussstrich unter eine Geschichte ziehen, über die länger als über den Brexit diskutiert wurde. Ursprünglich von der rot-schwarzen Koalition beschlossen, wurde es von der türkis-blauen Regierung gekippt, um nach Volksbegehren und Ibiza-Affäre vom Parlament im Spiel der freien Kräfte beschlossen zu werden.

Rauchverbot: Keine flächendeckenden Kontrollen

Ob sich alle an die neuen Bestimmungen halten, wird nicht flächendeckend kontrolliert. Zuständig sind laut Gesundheitsministerium die "Aufsichtsorgane" gemäß Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz sowie jene Beamten, die gewerbebehördliche Vorschriften zu vollziehen haben, sowie die Arbeitsinspektionen. Wie eine Erhebung der APA zeigte, wird das Rauchverbot jedoch zumeist nur parallel zu den sonstigen Aufgaben kontrolliert.

Sima: "Schonfrist gibt es keine"

Lediglich Wiens zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) hat angekündigt, das Marktamt mit der Gruppe für Sofortmaßnahmen sofort hart durchgreifen zu lassen: "Schonfrist gibt es keine." Zudem steht es jedem Privatmann frei, bei Verstößen Anzeige bei der Polizei zu erstatten, die dann einzuschreiten habe. Die drohenden Strafen sind durchaus saftig: Die erste Anzeige kostet 800 Euro, die absolute Höchststrafe beträgt 10.000 Euro bei Wiederholungstäterschaft.

Für die Gesundheit sollte das Rauchverbot rasch positive Auswirkungen zeigen - nämlich innerhalb einer Woche 623 Spitalsaufenthalte weniger. Der Grazer Sozialmediziner Florian Stigler hat die Erfahrungen anderer Staaten auf Österreich umgelegt. "Internationale Studien zeigten, dass eine rauchfreie Gastronomie Herzinfarkte um durchschnittlich 15 Prozent, Schlaganfälle um 16 Prozent und Lungenentzündungen um 24 Prozent reduzierte."

"Nachtgastronomie" mit Klage gescheitert

Ein Antrag der sogenannten "Nacht-Gastronomie", sie wegen der möglichen Anrainer-Belästigung durch Raucher vor ihren Lokalen auszunehmen, ist Mitte Oktober am Verfassungsgerichtshof abgeblitzt. Der VfGH hat die Behandlung des Antrags abgelehnt, da der rechtspolitische Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers nicht überschritten worden sei. Ausständig ist noch ein Entscheid zum Einspruch der Vereinigung der Shisha-Bar-Betreiber Österreich (VSBÖ), die argumentieren, dass niemand zu einem anderen Zweck zu ihnen kommt, als eine Wasserpfeife zu rauchen.

(APA/Red)

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