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Österreich bei Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie in Verzug

Österreich bei Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie in Verzug.
Österreich bei Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie in Verzug. ©AP Photo/Virginia Mayo
Seit 17. Dezmber sollte die Whistleblower-Richtlinie der EU bereits umgesetzt sein. Passiert ist in Österreich nichts. Die Arbeiterkammer schlägt nun Alarm.

Nach dem Auffliegen von Skandalen wie dem Facebook-Datenleck oder den sogenannten Panama Papers hat die EU den Schutz von Whistblowern gestärkt. Insider, die Missstände oder kriminellen Machenschaften aufdecken, sollen so besser geschützt werden. Doch während auf EU-Ebene längst eine Whistleblower-Richtlinie beschlossen wurde, bremst Österreich. Die Arbeiterkammer befürchtet, dass Hinweisgeber hierzulande unzureichend geschützt würden.

AK fordert rasche Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie

Eine Umsetzung in der Sparvariante, die nur EU- aber nicht österreichisches Recht umfasst, ist laut einem Gutachten im Auftrag der AK verfassungswidrig, so AK-Jurist Walter Gagawczuk. Die Mithilfe bei der Aufdeckung von Wirtschaftskriminalität, Korruption und Co. dürfe nicht länger ein "Glücksspiel für Arbeitnehmer:innen" bleiben. "Die Richtlinie muss rasch umgesetzt werden und den vollen Schutz für Whistleblower bieten", fordert Gagawczuk.

Problematik bei der Rechtssprechung

Dass Whistleblower einmal geschützt sind und einmal nicht, je nachdem, ob EU-Recht betroffen ist oder "nur" österreichisches Recht, würde dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen, verweist die AK auf ein Rechtsgutachten des WU-Professors Harald Eberhard. Die zweite Verfassungswidrigkeit einer Sparvariante sieht der Experte darin, dass das Rechtsgebiet über 130 EU-Richtlinien und mehrere hundert daraus abgeleitete Gesetze umfasst. "Das eröffnet einen zu großen Auslegungsspielraum und führt zu einer verfassungswidrigen Rechtsunsicherheit: Denn eine Regel, die für vergleichbare Sachverhalte für die gleiche Personengruppe mal gilt und mal nicht, ist für die Rechtsanwender:innen nicht nachvollziehbar", heißt es.

Als Beispiel nennt AK-Jurist Gagawczuk Wirecard: "Hier geht es um Betrug und Bilanzfälschung. Um zu wissen, ob ein Whistleblower unter den Schutz der Richtlinie fällt oder nicht, müssten 21 EU-Richtlinien, aus denen zig Gesetze abgeleitet wurden, geprüft werden."

NEOS kritisieren Regierung

Die Oppositionspartei NEOS kritisiert das Versäumnis Österreichs in dieser Angelegenheit. Bis dato liege kein Gesetzesentwurf vor, obwohl dieser bereits vor Monaten in Begutachtung hätte gehen sollen, so NEOS-Justizsprecher Johannes Margreiter zur APA in einer Stellungnahme. "Whistleblower müssen wissen, ob sie Schutz bekommen, wenn sie Korruption aufdecken. Aber auch Unternehmen brauchen Rechtssicherheit. Die Regierung muss hier endlich einen Vorschlag auf den Tisch legen", forderte Margreiter.

Die EU-Kommission hatte wegen mangelnder Umsetzung der Richtlinie im Februar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Österreich hatte zwei Monate Zeit, auf das Schreiben aus Brüssel "zufriedenstellend" zu antworten. Tut es das nicht, geht das Vertragsverletzungsverfahren weiter.

(APA/Red)

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