AA

OeNB-Bericht interessiert Elsner nicht

Über den Bericht der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) aus dem Jahr 1994 ist es am Montag im BAWAG-Prozess zu einer scharfen Kontroverse gekommen.

Als Richterin Claudia Bandion-Ortner dem Angeklagten Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner einige kritische Passagen aus dem Notenbank-Bericht zu den Sondergeschäften der BAWAG mit Wolfgang Flöttl vorhielt, entgegnete dieser brüsk: “Der Nationalbank-Bericht interessiert mich absolut nicht.”

In den Fragen seines Anwalts an Gutachter Fritz Kleiner werde doch ständig auf diesen OeNB-Bericht Bezug genommen, meinte die Richterin zum Angeklagten: “Sie bringen mich ja auf diese Dinge.” “Ich nehme nicht darauf Bezug, sondern mein Verteidiger”, entgegenete Elsner. Die Nationalbank sei ja “nur Prüfer” gewesen, relevant für die Bank sei das Schreiben des Finanzministeriums, also der Bankenaufsicht, meinte Elsner. Er wisse nicht einmal, ob er damals den Bericht der Nationalbank überhaupt gelesen habe oder nicht.

“Es hat nur zu interessieren, was das Finanzministerium zum Ausdruck gebracht hat – es waren ja offenbar gewaltige Fehler von den Prüfern”, sagte Elsner. “Wo steht drinnen, dass da Fehler der Prüfer waren?” hakte die Richterin nach. Das Finanzministerium habe doch offenbar den Widerspruch der Bank akzeptiert, man könne ja den Finanzminister des Jahres 1994 dazu befragen, Ferdinand Lacina, schlug Elsner vor. Die Nationalbank sei ja nur ein “Hilfsorgan” der Bankenaufsicht.

Stein des Anstoßes waren Passagen im Notenbank-Bericht zur Besicherung der Kredite. Darin hielten die Prüfer fest, dass die Wertpapiere “entgegen der Aussagen der BAWAG” nicht verpfändet gewesen seien, ein Durchgriffsrecht sei trotz mehrfach festgestellter Vertragsverletzungen nie ausgeübt worden. Dies würde bedeuten, dass die von der BAWAG als Sicherheiten für die Milliarden-Schilling-Kredite an Flöttl jun. angegebenen Verpfändungen nicht wirksam waren.

Die Ladung eines neuen Zeugen wurde heute vonseiten der Elsner-Verteidigung beantragt: Der frühere BAWAG-Vorstand Gerhard Partik, der innerhalb des Vorstands für die Sondergeschäfte mit Wolfgang Flöttl in der Karibik-1-Phase (bis 1994) zuständig war, solle als Zeuge gehört werden. Da Walter Flöttl, der damalige BAWAG-Generaldirektor, nicht als Zeuge gehört werden wolle (er hatte sich auf sein Entschlagungsrecht als Angehöriger des Angeklagten Wolfgang Flöttl berufen, Anm.), solle Partik im Zeugenstand Auskunft geben. Gerhard Partik ging Ende Mai 1995 in Pension.

Der Schöffensenat entschied heute auch über die Zulassung neuer Fragen von Elsners Anwalt Wolfgang Schubert an Gutachter Kleiner. Staatsanwalt Georg Krakow sprach sich gegen die Zulassung einiger Fragen aus: es seien “Fangfragen” darunter, andere Fragen seien bereits in der Hauptverhandlung erörtert worden. “Durch die Art der Fragenstellung tritt eine Verfahrensverzögerung ein”, kritisierte Krakow. “Der Sachverständige ist nicht dazu da, um eine Rätselrallye im Akt zu machen, den Akt muss man selbst durchschauen”, rügte er.

  • VIENNA.AT
  • Bawag
  • OeNB-Bericht interessiert Elsner nicht
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen