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Ökostromgesetz: SPÖ setzt sich gegen "Atomstrom"-Werbung der ÖVP durch

Die SPÖ konnte sich vorerst erfolgreich gegen die Plakate der ÖVP wären.
Die SPÖ konnte sich vorerst erfolgreich gegen die Plakate der ÖVP wären. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Die SPÖ konnte vorerst erfolgreich gegen die "Atomstrom"-Plakate und -Inserate der ÖVP vorgehen. Es wurde eine Einstweilige Verfügung darüber verhängt.

Im Polit-Hick-Hack um das Ökostromgesetz hat sich die SPÖ vorerst erfolgreich gegen “Atomstrom”-Plakate und -Inserate des ÖVP-Parlamentsklubs zur Wehr gesetzt. Am Mittwoch gab es eine Einstweilige Verfügung dagegen. Der ÖVP-Klub will Rekurs einlegen.

In den Sujets hatte es, mit Blick auf das Nein der SPÖ zur Novelle des Ökostromgesetzes (und damit zur Verlängerung der Subventionen für Biomassekraftwerke) im Bundesrat, geheißen: “Österreich ist gegen Atomstrom – Nur die SPÖ nicht. SPÖ vernichtet tausende Arbeitsplätze.” Die SPÖ sprach von Rufschädigung und kündigte Klagen auf Unterlassung an. Der ÖVP-Klub wiederum kann die nun verhängte “Einstweilige” nicht nachvollziehen und wird dagegen Rechtsmittel ergreifen, wie in einer Mitteilung des ÖVP-Parlamentsklubs angekündigt wurde.

“Einstweilige”: SPÖ mahnt Kurz

Das Handelsgericht wird in seinem der APA vorliegenden Entscheid zur einstweiligen Verfügung ziemlich deutlich: “Bei unwahren Tatsachenbehauptungen gibt es kein Recht auf freie Meinungsäußerung”, wird der beklagten ÖVP ausgerichtet. Es sei klar, dass die SPÖ nicht gegen Ökostrom an sich sei sondern gegen die vorliegende Novelle.SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda zeigte sich gegenüber der APA über die entsprechende Entscheidung des Gerichts erfreut. VP-Chef Sebastian Kurz sollte diese zu denken geben, habe er doch landauf, landab behauptet, niemanden anpatzen zu wollen. Dazu habe das Handelsgericht noch festgestellt, dass auch in der politischen Debatte kein Platz für Unwahrheiten sei.

(APA/Red)

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