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ÖH-Wahl: Frist für Wahlberechtigung läuft am 30. März ab

Die ÖH-Wahlen finden von 18. bis 20. Mai statt.
Die ÖH-Wahlen finden von 18. bis 20. Mai statt. ©APA/LUKAS HUTER
Wer bei den ÖH-Wahlen teilnehmen möchte, muss bis 30. März inskribiert und den ÖH-Beitrag eingezahlt haben. Die Wahlen finden von 18. bis 20. Mai statt.

Studentinnen und Studenten, die an den Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) vom 18. bis 20. Mai teilnehmen wollen, müssen bis kommenden Dienstag (30. März) inskribiert und ihren ÖH-Beitrag (derzeit 20,20 Euro, Anm.) überwiesen haben. Dieser Stichtag für die Wahlberechtigung liegt genau sieben Wochen vor dem ersten Wahltag.

ÖH-Beitrag muss bis 30. März eingelangt sein

Der ÖH-Beitrag wird von der jeweiligen Hochschule vorgeschrieben und ist mit den Studiengebühren (falls solche zu entrichten sind) zu bezahlen. Studenten sollten außerdem den Bankweg mit einberechnen. Der Beitrag muss bis zum 30. März eingelangt sein.

Von 31. März bis zum 11. Mai können dann für die bei ÖH-Urnengängen mögliche Briefwahl Wahlkarten beantragt werden - allerdings nur für die Wahlen zu den Hochschulvertretungen und für die Bundesvertretung. Studienvertreter dürfen dagegen nur vor Ort gewählt werden.

(APA/Red)

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