Die Ärztekammern Wien und Steiermark hatten die Ausschreibung rechtlich angefochten. Laut ÖGK richtet sich das Urteil nur gegen formale Kriterien: "Beanstandet wurde, dass bestimmte inhaltliche und umfangsbezogene Rahmenbedingungen in der Vergabeunterlage präzisiert werden müssen." Der Plan, Telemedizin generell zu etablieren, sei nicht in Frage gestellt worden.
Telemedizinische Versorgung sei in vielen Ländern bereits ein erfolgreich etabliertes Konzept, so die Gesundheitskasse. Per Videotelefonie erhalten Patientinnen und Patienten einen "einfachen, sicheren und schnellen Zugang zu medizinischer Erstberatung". Besonders profitieren sollen Personen mit leichten Beschwerden, bei denen eine Ersteinschätzung "ohne unmittelbaren physischen Kontakt möglich und sinnvoll ist". Die ÖGK will dadurch Zeit und Kosten sparen.
(APA)