ÖBB fechten BVwG-Entscheidung zur Bahnschleife Ebenfurth an

Das BVwG hatte bereits erteilte Genehmigungen teilweise wegen Unzuständigkeiten aufgehoben, wie vergangene Woche bekannt wurde. Die ÖBB Infrastruktur AG und die involvierten Behörden teilen diese Rechtsansicht nicht. Die Erkenntnis werde daher bei den Höchstgerichten angefochten, hieß es am Freitag in einer Aussendung.
Das BVwG erklärte sich für das Verfahren betreffend die Schleife in Richtung Burgenland unzuständig, da es die Zuständigkeit jener Behörden anzweifelt, die die Genehmigungsverfahren durchgeführt hatten. Es handelte sich dabei um das Infrastrukturministerium sowie die Länder Niederösterreich und Burgenland. Die ÖBB und die Behörden sehen dies anders, die ÖBB kündigten nun eine Anfechtung der Entscheidung bei den Höchstgerichten Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof an. Auch eine Anfechtung beim Verwaltungsgerichtshof durch die Genehmigungsbehörden sei höchstwahrscheinlich, hieß es weiters.
Arbeiten auf Pottendorfer Linie ab August
Der Baubeginn für die Schleife Ebenfurth sei vom Ausgang der Entscheidungen der höheren Instanzen abhängig, wodurch sich der geplante Baustart jedenfalls verzögere. "Auf absehbare Zeit" werde es somit zu "keinen Verbesserungen des aktuellen Fahrplans" auf der Pottendorfer Linie und der Raaberbahn kommen.
Andere Modernisierungsarbeiten auf der Strecke können jedoch umgesetzt werden und beginnen im August 2025. So sollen etwa die Bahnhöfe Pottendorf-Landegg und Ebenfurth modernisiert bzw. neu errichtet werden, ebenso wie ein viergleisiger Kreuzungsbereich für Züge im Süden von Pottendorf. Die Maßnahmen seien essenziell für die Umlegung des Fernverkehrs von der Südbahn auf die Pottendorfer Linie.
(APA/Red)