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ÖBB droht millionenschweres Schadenersatz-Verfahren vor US-Gericht

Frau verlangt von ÖBB 20 Millionen Dollar
Frau verlangt von ÖBB 20 Millionen Dollar
Die ÖBB sieht sich womöglich mit einem millionenschweren Schadenersatzverfahren vor einem US-Gericht konfrontiert. Eine Amerikanerin, der im Jahr 2007 nach einem Unfall am Bahnhof in Innsbruck beide Beine teilweise amputiert werden mussten, verlangt von der Bahn 20 Millionen Dollar Schadenersatz, berichtete der "Kurier" in seiner Donnerstagausgabe.

Im Frühjahr soll es nun laut dem Bericht zu einer Anhörung der Parteien vor einem Supreme Court in den USA kommen. Dieses habe eine Anhörung zugelassen. Die ÖBB reagierten gegenüber der APA gelassen und verwiesen darauf, dass es nach wie vor lediglich um die Klärung des Gerichtsstandes gehe.

Die ÖBB dürfte an sich nur geklagt werden, wenn sie eine Niederlassung in den Vereinigten Staaten hat. Der Supreme Court in Kalifornien will sich aber deswegen der Sache annehmen, weil die Bahn durch den Verkauf eines Eurail-Tickets im Online-Shop an “kommerziellen Aktivitäten in den USA beteiligt” gewesen sei, hieß es im “Kurier”. Damit könnte auch die Immunität ausländischer Staatsfirmen aufgehoben werden.

Die Klägerin begründete die Zuständigkeit des US-amerikanischen Gerichts damit, dass sie ihre Fahrkarte bei Rail Pass Experts in den USA via Internet gekauft und überdies ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten habe, teilten die ÖBB der APA mit. Die Frau war laut dem Unternehmen im April 2007 beim Versuch, einen abfahrenden Zug zu besteigen, unter die Räder des Zuges gekommen. 2008 brachte sie Klage beim US District Court for the Northen District of California ursprünglich gegen die Republik Österreich, die ÖBB-Holding und die ÖBB-PV AG wegen fahrlässiger Körperverletzung, verschuldensunabhängiger Haftung und mangelnder Gebrauchstauglichkeit der Eisenbahn ein.

“Die jüngste Entscheidung ist nicht eine Niederlage für uns, sondern ganz im Gegenteil: Im Jänner wurde unser Antrag auf Revision zugelassen”, argumentierte Bahn-Sprecher Michael Braun. Aus Sicht der ÖBB seien der Unfall und die Verletzungen der Dame “natürlich sehr tragisch”. Mit Sicherheitskampagnen spreche man riskantes Verhalten auf Bahnhöfen und in Zügen an, auf fahrende Züge dürfe daher “strikt nicht aufgesprungen” werden. “Wir warten jetzt die Entscheidung des Supreme Court ab. Bei diesem Verfahren geht es jetzt allerdings nach wie vor nur um die Klärung des Gerichtsstandes, nicht um die Schadenshöhe”, betonte Braun. (APA)

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