Eigentlich sollen Schutzwege das Gefahrenpotenzial für Fußgänger beim Queren der Straße minimieren. Geht es nach dem ÖAMTC ist jedoch auch das Queren eines “Zebrastreifens” nicht immer gefahrenlos möglich. Das belegen auch die Unfallzahlen aus dem vergangenem Jahr. Im Vorjahr verunglückten österreichweit rund 4.300 Fußgänger im Straßenverkehr. Rund 1.100 davon kamen auf einem Schutzweg zu Schaden.
“Zebrastreifen” nicht sicher genug
“Die Auswertung hat außerdem ergeben, dass ein Drittel aller Fußgängerunfälle an Schutzwegen bei Dunkelheit respektive künstlicher Beleuchtung geschieht”, so ÖAMTC-Verkehrssicherheitsexperte David Nose. Laut Gesetz muss der Fahrzeuglenker dem Fußgänger eine sichere Querung ermöglichen. Der Fußgänger muss daher bereits vor Betreten des “Zebrastreifens”, d.h. auf den seitlichen Auftrittsflächen, ausreichend wahrgenommen werden. Bei Dunkelheit muss dementsprechend eine ausreichende Beleuchtung gewährleistet sein. “Den technischen Normen nach muss auf einem Schutzweg inklusive seitlicher Auftrittsflächen an jedem Punkt ein definierter Mindestwert der Beleuchtungsstärke gegeben sein”, meint der ÖAMTC-Verkehrssicherheitsexperte. Messungen an den stichprobenartig ausgewählten Schutzwegen zeigten, dass lediglich jeder Dritte diesen Mindestwert an allen Messpunkten erreichte.
“Im Idealfall mittig queren”
In der Nacht oder am Abend sollten Fußgänger besonders vorsichtig beim Queren eines Schutzweges sein. “Im Idealfall sollte man den Schutzweg mittig queren. Dort waren bei der Erhebung die Beleuchtungswerte zumeist am besten”, rät der ÖAMTC-Verkehrssicherheitsexperte.