ÖAMTC-Tipps für Urlaub in Italien und Kroatien

Die ÖAMTC-Reiseexpertin Yvette Polasek gibt vor dem Sommerurlaub im Süden Tipps worauf man achten sollte, um einen sorgenfreien Urlaub zu verbringen. Der Verkehrsclub bietet zudem Infos zu verschiedenen Urlaubsländern.
ÖAMTC-Reiseexpertin: Reisedokumente auch im Schengen-Raum mitnehmen
"Auch wenn es im Schengenraum keine ständigen Grenzkontrollen gibt, sollte rechtzeitig die Gültigkeit aller Dokumente kontrolliert werden. Denn bei jedem Grenzübertritt – auch innerhalb der EU und im Schengenraum – wird ein Reisedokument benötigt. Noch immer gibt es den Irrglauben, dass ein Führerschein als Reisedokument reicht, dem ist nicht so, ein gültiger Pass oder Personalausweis sollte bei allen Reisen im Handgepäck sein", so Polasek.
Urlaub in Italien: Maut rechtzeitig bezahlen
Urlaubern, die mit dem Auto in den Urlaub nach Italien unterwegs sind, sollten die Mautstrecken beachten. Im Norden von Mailand werden auf der A36, A59 und A60 die Zahlung kontrollieren. "Die Mauterhebung erfolgt elektronisch im sogenannten 'Free Flow System'. Das heißt: Vorab registriert man sich online – so wird dann der Betrag automatisch an einer Mautstation bezahlt. Falls man vorab nicht registriert ist, kann die Zahlung bis maximal 15 Tage danach getätigt werden. Bezahlt man nicht in diesem Zeitraum, kann ein Mahn- und Inkassoverfahren eingeleitet werden", erklärt Polasek.
Fahrverbotszonen in Italien beachten
In Italien gibt es zudem in den historischen Stadtzentren sogenannte "Zona traffico limitato". "Für die Einfahrt in diese verkehrsberuhigten Zonen braucht man eine Genehmigung – sonst drohen rund 100 Euro Strafe", weiß die ÖAMTC-Expertin. "Befindet sich das gebuchte Hotel innerhalb einer ZTL, bittet man am besten rechtzeitig das dortige Personal, eine vorübergehende Zufahrtsberechtigung zu beantragen." Dafür empfiehlt die Reiseexpertin den Routenplaner des Verkehrsclubs.
Auch an der beliebten Küstenstraße Amalfitana gelten Beschränkungen. An allen Wochenenden von Mitte Juni bis Ende September und den gesamten August gelten Fahrverbote nach Nummerntafeln. Von 10 bis 18 Uhr ist es mit einer letzten geraden Zahl im Kennzeichen verboten, an geraden Tagen, mit einer ungeraden Zahl an ungeraden Tagen die Küstenstraße Amalfitana zu befahren. Das ganzjährige Fahrverbot für Wohnmobile und Gespanne gilt weiter von 6:30 bis 24 Uhr.
Registrierung für Strandurlaub in Italien
Zudem ist es für einige besonders stark besuchte Strände in Italien, wie z.B. auf Sardinien, notwendig, sich vorab zu registrieren. "Auch wenn nur einige wenige Strände von dieser Registrierungspflicht betroffen sind, sollten Urlauber:innen sich bereits vorab informieren, um keine bösen Überraschungen zu erleben", rät ÖAMTC-Expertin Polasek.
Urlaub in Kroatien: Kuna bis Jahresende in Euro wechseln
Seit Beginn des Jahres ist Kroatien Mitglied im Schengen- und Euroraum. Wer seine restlichen Kuna in Euro wechseln will, kann das noch bis Jahresende in kroatischen Geschäftsbanken machen. Ab dem kommenden Jahr können Kuna nur bei der kroatischen Nationalbank gewechselt werden. "Mit dem Schengen-Beitritt entfallen auch die Grenzkontrollen, was zu weniger Staus bei Urlaubsreisen führt. Somit sollten die Wartezeiten an der slowenisch-kroatischen Grenze der Vergangenheit angehören, die seit Jahren insbesondere im Sommer bei der Rückreise zu langen Verzögerungen führten", weiß ÖAMTC-Reiseexpertin Polasek.
Digitale Vignette für Fahrt über Slowenien nach Kroatien
"Fährt man über Slowenien nach Kroatien, nicht auf die slowenische Autobahn-Vignette vergessen. Diese gibt es seit 2022 nur noch digital", so die ÖAMTC-Reiseexpertin. Den Kaufbeleg bzw. die Rechnung für die Vignette, die bis zu 30 Tage vordatiert werden kann, sollte man dabei immer mit sich führen. Falls die Reise nicht angetreten werden kann, ist ein Rückkauf bis vor dem Tag des Reiseantritts möglich.
Maut in Kroatien für alle Kraftfahrzeuge
In Kroatien müssen Lenker bei der Autobahnauffahrt ein Ticket ziehen, das bis zum Verlassen der Autobahn aufgehoben und bezahlt werden muss. Die Höhe der Mautgebühr richtet sich nach der gefahrenen Strecke und Fahrzeugkategorie. Die Bezahlung ist in bar oder mit Kredit- oder Bankomatkarte möglich. "Allgemein sollten alle bezahlten Tickets und Belege von Parkgebühren zur Sicherheit auch noch nach dem Urlaub einige Zeit lang aufbewahrt werden", empfiehlt ÖAMTC-Expertin Polasek.
(Red)