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ÖAMTC gegen Handytelefonieren als Vormerkdelikt

Telefonieren im Auto kann gefährlich sein
Telefonieren im Auto kann gefährlich sein
Ursache für den Busunfall vergangene Woche in Oberösterreich mit einem Toten und 18 verletzen Schüler dürfte Ablenkung gewesen sein. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand wurde der Lkw-Fahrer von seinem Handy abgelenkt und übersah daher eine Stopptafel. Das führte zu einer Diskussion darüber, ob Handytelefonieren als Vormerkdelikt aufgenommen werden soll. Der ÖAMTC sprach sich dagegen aus.


Laut dem Club geht dies nämlich am eigentlichen Problem vorbei. “Wer hinsichtlich Ablenkungen im Straßenverkehr nur an das Handy denkt, kratzt bestenfalls an der Oberfläche”, sagte ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer der APA. “Viele Verkehrsteilnehmer, nicht nur Autofahrer, werden durch mangelndes Gefahrenbewusstsein zum Risiko für sich und andere.” Es müsse daher darüber nachgedacht werden, derartige Verkehrsübertretungen mit Sach- und Personenschaden schärfer als bisher zu ahnden. “Juristisch gesprochen könnte jede Ablenkung, die zu einer Verkehrsübertretung führt, als Herbeiführung besonders gefährlicher Verhältnisse gewertet werden und somit zu wesentlich höheren Strafen führen”, erklärte Hoffer. Das sei beispielsweise beim Überfahren von Sperrlinien, Stopptafeln oder Ampeln der Fall, wenn sie durch ablenkende Tätigkeiten verursacht werden.

Aktuell kostet das Organmandat für Handytelefonieren 50 Euro, kann allerdings nur bei einer Anhaltung kassiert werden. “Trotz der 100.000 diesbezüglichen Beanstandungen pro Jahr wird aber offenbar bedenkenlos weiter telefoniert”, kritisierte der ÖAMTC-Jurist. Wenn das Organmandat nicht gezahlt wird, kostet Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung am Steuer im Verwaltungsstrafverfahren 72 Euro. Hier müsse man über eine Erhöhung reden, sagte Hoffer.

Wie auch das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sprach sich auch der ÖAMTC dafür aus, dass Verkehrssünder auch mittels Video oder Fotobeweis zur Kasse gebeten werden sollen. Aktuell darf die Exekutive ja nur bei unmittelbarer Anhaltung strafen. “Eine Anzeige aufgrund eines Polizeifotos, das bei der Vorbeifahrt aufgenommen wurde, sollte für die Verfolgung des Delikts ausreichen”, sagte Hoffer. Dafür sei eine datenschutzrechtliche Gesetzesänderung erforderlich.

Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung zu einem Vormerkdelikt zu machen, wie es der Verkehrsclub Österreich und der KFV gefordert hatten, ist aus Sicht des ÖAMTC nicht zweckmäßig. “Damit bedroht man eine Form der Ablenkung im Wiederholungsfall mit Führerscheinentzug, während man für andere Ablenkungsformen den falschen Eindruck erweckt, dass sie harmlos seien”, erklärt Hoffer.

KFV-Direktor Othmar Thann hatte sich auch dafür ausgesprochen, dass Geschwindigkeitsübertretungen als Vormerkdelikt aufgenommen werden sollen – im Ortsgebiet wer mit über 70 km/h, außerhalb mit über 130 km/h erwischt wird. Auch hier zeigte sich Hoffer skeptisch.

Kritik gab es auch vom ÖAMTC darüber, dass es hierzulande schwer ist, Unfallursachen auszuwerten. Thann hatte hierfür ein Unfallstatistikgesetz gefordert. “Es ist sehr unbefriedigend, dass wir über die genauen Unfallursachen seit einigen Monaten nicht Bescheid wissen”, sagte Hoffer. “Wir müssen eine vernünftige Auswertung von Unfalldaten vornehmen können”, so der Jurist.

Zum Thema “unaufmerksam und abgelenkt im Straßenverkehr” fand am Mittwoch ein Symposium der Ärztlichen Kraftfahrvereinigung Österreichs (AKVÖ) und des ÖAMTC in Wien statt.

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