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ÖAMTC feiert 40 Jahre "Pickerl"

Seit 40 Jahren müssen Autos regelmäßig auf ihre Verkehrstauglichkeit überprüft werden.
Seit 40 Jahren müssen Autos regelmäßig auf ihre Verkehrstauglichkeit überprüft werden. ©APA
40 Jahre ist es mittlerweile her, dass Fahrzeuge überprüft werden müssen, ob sie auch verkehrstauglich sind. Im Jahr 1973 wurde die §57a-Begutachtung eingeführt, das "Pickerl".

Der ÖAMTC feierte aus diesem Grund am Mittwoch die Erfolgsgeschichte der Überprüfung. So hat sich heute die Zahl der Todesopfer auf ein Sechstel reduziert, während sich im gleichen Zeitraum der Fahrzeugbestand verdreifacht hat.

Leute waren einsichtig

“Bei der ersten Prüfung ist der überwiegende Teil durchgefallen”, erinnerte sich Rudolf Brauch, Leiter Technische Schulung und Standards beim ÖAMTC. “Trotzdem waren die meisten Leute einsichtig”, sagte Helmut Fuchs, der genau im Jahr 1973 beim Club begann und mittlerweile Leiter der Technischen Dienste Wien, Niederösterreich und Burgenland ist.

Technischer Zustand war katastrophal

“Am 31. Dezember 1972 war die Hölle los, die wenigsten Werkstätten hatten offen”, dachte er zurück. Knapp 3.000 Unfalltote im Straßenverkehr gab es im Jahr vor der Einführung des Pickerls. Der technische Zustand vieler Autos war katastrophal, viele Reparaturen wurden selbstständig durchgeführt. “Ich erinnere mich an einen Fall, in dem die Bodenplatte des Autos kein Metall hatte, sondern mit einem Holzbrett versehen war, darauf war der Sitz montiert”, sagte Fuchs.

Lärm nach Katalysator-Diebstahl

Aus der jüngeren Vergangenheit blieb Florian Melchert, mit 27 Jahren jüngster ÖAMTC-Stützpunktleiter, ein Fall in Erinnerung, in dem sich ein Lenker darüber mokiert hatte, dass sein Auto so unglaublich laut sei, seitdem seine Frau damit gefahren war. “Ich ging raus, wir starteten das Auto, und es war wirklich sehr laut”, erzählte Melchert. Der Wagen kam auf die Hebebühne, die Ursache des Übels war damit gleich gefunden: Nicht die Frau des Kunden trug die Schuld an der Lärmbelästigung – dreiste Diebe hatten über Nacht den Katalysator gestohlen.

Pickerl zeigt Wirkung

Das Pickerl zeigte jedenfalls Wirkung, die Zahl der Verkehrstoten sank, im Vorjahr starben insgesamt 531 Personen auf Österreichs Straßen. Seit dem Einzug der Elektronik (ABS, elektronische Einspritzung) ins Auto ab Mitte der 80er-Jahre wurde auch die §57a-Begutachtung immer wieder den technischen Entwicklungen angepasst. Zwei Trends dominieren laut dem ÖAMTC: Die Entwicklung der Kfz geht in Richtung “Elektro-Auto” und Energie sparen sowie zum vermehrten Einsatz von Sicherheitselektronik und Assistenzsystemen.

Prüfer müssen sich weiterbilden

Für alle neuen Entwicklungen bedarf es einer speziellen Ausbildung der Prüfer. In Österreich müssen Techniker laut Gesetz mindestens im Drei-Jahresrhythmus eine Weiterbildung über rechtliche und technische Neuerungen absolvieren. Beim ÖAMTC erfolgt die Auseinandersetzung mit den Neuerungen sogar im Drei-Monatsrhythmus.

Für Autos gilt: 3-2-1

Fürs “Pickerl” gilt in Österreich die 3-2-1-Regelung: Bei Pkw/Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung drei Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren zwei Jahren und dann jährlich vorgeschrieben. Ausnahmen gelten beispielsweise für Oldtimer. Der ÖAMTC zeigte sich prinzipiell mit dem System zufrieden. Dass beim zweiten Termin eine neuerliche Komplett-Überprüfung der Kfz notwendig ist, “war in der Vergangenheit okay, kann aber überdacht werden”, sagte Brauch. (APA)

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