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ÖAMTC: Faschingsfest darf nicht tödlich enden

Besonders viele junge Männer steigen oft mit (Rest-)Alkohol ins Auto.
Besonders viele junge Männer steigen oft mit (Rest-)Alkohol ins Auto. ©APA
Alkohol am Steuer ist besonders in der Faschingszeit immer wieder Unfallursache Nummer eins. Der ÖAMTC warnt davor, nach Faschingsfeiern wieder ins Auto zu steigen.

In der Faschingszeit herrscht bei Festen oft Narrenfreiheit. Auf den Straßen ist für alkoholisierte Stimmung jedoch kein Platz. Im vergangenen Jahr gab es erneut einen Anstieg bei den Todesopfern durch Alkoholunfälle: 2018 starben 28 Personen im Straßenverkehr durch Alkohol, 2017 waren es 26, im Jahr zuvor 22. Generell ereignen sich die meisten Alkoholunfälle an Samstagen und Sonntagen.

In den vergangenen Jahren waren die 20- bis 24-jährigen Männer am häufigsten in Alkoholunfälle mit Personenschaden involviert. Die Expertin des ÖAMTC warnt, nicht nur die jungen Lenker, vor den Risiken: “Alkohol kann rasch die Stimmung heben und eine Leistungssteigerung vorgaukeln.” Daher gilt: Wer noch fahren möchte bzw. muss, sollte strikt auf Alkohol verzichten und sich keinesfalls verleiten lassen.

“Mögliche schwerwiegende Konsequenzen, die eine Alkofahrt nach sich ziehen kann, werden oft verdrängt”, so ÖAMTC-Expertin Seidenberger. “Die Ernüchterung folgt dann nach einer Kontrolle oder einem verursachten Unfall. Verschuldet man in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand einen Unfall mit Personenschaden, droht auch ein gerichtliches Strafverfahren. Im Falle eines Unfalles kann die Haftpflichtversicherung bis zu 11.000 Euro, maximal aber 22.000 Euro vom alkoholisierten Lenker verlangen. Daneben können auch Kasko- und Rechtschutzversicherung leistungsfrei sein.“

Jährlich rund 6.800 Überschreitungen der 0,5-Promillegrenze

Alkoholkontrollen finden in der Faschings- und Ballzeit vermehrt statt. In den vergangenen vier Jahren gab es im Vormerkregister durchschnittlich 6.800 Eintragungen zur Überschreitung der 0,5 Promille-Grenze – mit 88 Prozent mehrheitlich Männer.

“Nach Aufforderung durch die Exekutive ist jeder Lenker verpflichtet, sich einem Alkoholtest unterziehen”, sagt Seidenberger. “Wer den Test verweigert, wird automatisch als alkoholisiert gewertet und macht sich strafbar.” Als Verweigerung gilt auch, wenn nach mehreren Versuchen kein gültiges Messergebnis erzielt werden kann – beispielsweise, wenn der Lenker zu wenig Luft in den Alkomaten bläst. Die Behörde geht bei Verweigerern vom höchsten Alkoholisierungsgrad aus – mit der entsprechenden Strafe.

Und auch am nächsten Morgen ist Vorsicht geboten: Restalkohol kann am Folgetag noch die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen – wirksame “Abbaubeschleuniger” gibt es nicht.

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