ÖAMTC alarmiert über deutliche Zunahme von Unfällen mit Fahrerflucht – meiste in Wien

Mit 787 Fällen führt Wien das traurige Bundesländer-Ranking deutlich an, gefolgt von Niederösterreich (361) und Oberösterreich (360). Am wenigsten Fälle wurden im Burgenland registriert (42).
ÖAMTC fordert mehr Zivilcourage
„Die Dunkelziffer dürfte noch deutlich höher liegen, denn reine Sachschäden werden in dieser Statistik nicht erfasst“, betont ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger. Besonders dramatisch seien jene Fälle, in denen Verletzte einfach im Stich gelassen würden. „Das darf nicht sein. Hier braucht es mehr Zivilcourage“, so Seidenberger.
Die meisten Fahrerfluchten ereigneten sich zwischen Juni und September, also in den verkehrsintensiven Sommermonaten. Am seltensten kam es zwischen November und März zu derartigen Vorfällen.
Auffällig: Besonders oft flüchten junge Menschen zwischen 15 und 24 Jahren (9,8 Prozent der Fälle). Den größten Anteil an Unfallflüchtigen stellen mit 59 Prozent Pkw-Lenker:innen, gefolgt von Radfahrer:innen (9 Prozent), E-Scooter-Fahrer:innen (6 Prozent) und Fußgänger:innen (4 Prozent).
Fast zwölf Prozent mehr Unfälle mit Fahrerflucht in sieben Jahren
Ein Blick auf die Entwicklung der letzten Jahre zeigt einen klaren Anstieg: Zwischen 2018 und 2024 nahmen Fahrerfluchten bei Unfällen mit Personenschaden um 11,9 Prozent zu – von 2.318 auf 2.594 Fälle.
Laut ÖAMTC sind die Gründe für die Flucht vielfältig: Angst, Überforderung, Alkoholisierung oder fehlende Fahrerlaubnis zählen zu den häufigsten Motiven. Doch wer jemanden verletzt zurücklässt, begeht eine schwere Straftat.
„Wenn es Verletzte gibt, ist man als Unfallbeteiligte:r – auch als Mitfahrer:in – verpflichtet, Hilfe zu leisten. Zumindest das Absetzen eines Notrufs ist jedem zumutbar“, mahnt Seidenberger. Wer flüchtet, muss mit bis zu 2.180 Euro Verwaltungsstrafe rechnen. Wird der Straftatbestand des „Im-Stich-Lassens eines Verletzten“ erfüllt, drohen bis zu drei Jahre Haft.
Auch bei Blechschäden gilt: Melden statt flüchten
Nicht nur bei Unfällen mit Verletzten, auch bei Park- oder Blechschäden gilt: Sofort die Polizei verständigen. Wer einfach davonfährt und später ausgeforscht wird – etwa durch Zeug:innen oder Videomaterial – riskiert höhere Strafen als bei ehrlicher Meldung.
Seidenbergers abschließender Rat: „Auch wenn es schwerfällt: Ruhig bleiben, tief durchatmen und keinesfalls einem aufkommenden Fluchtinstinkt nachgeben. Bei Unfällen mit Personenschaden sind ausnahmslos Polizei und Rettung zu alarmieren und am Unfallort auf die Einsatzkräfte zu warten bzw. Hilfe zu leisten.“
Bundesland | Fälle |
---|---|
Burgenland | 42 |
Kärnten | 166 |
Niederösterreich | 361 |
Oberösterreich | 360 |
Salzburg | 168 |
Steiermark | 347 |
Tirol | 224 |
Vorarlberg | 139 |
Wien | 787 |
Österreich gesamt | 2.594 |
Quelle: Statistik Austria, Bearbeitung durch ÖAMTC-Unfallforschung
Mit der VIENNA.at-Verkehrskarte zu den häufigsten Unfallzonen behältst du den Überblick:
(Red.)