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Odin Wiesinger, Sellner und EuGH-Flüchtlingsurteil - Heikle Themen beim Ministerrat

Kickl beim heutigen Ministerrat.
Kickl beim heutigen Ministerrat. ©APA
Infrastrukturminister Norbert Hofer (FPÖ) hat seinen Lieblingskünstler Odin Wiesinger wie von diesem selbst gewünscht vor der öffentlichen Kritik in Schutz genommen. Kickl sieht in den veröffentlichten Sellner-Mails nichts Neues.
Odin Wiesinger im Kulturbeirat
Mails zwischen Sellner und Christchurch-Attentäter

Es sei klug, sich von einem Menschen selbst ein Bild zu machen. Er würde daher jedem ein persönliches Gespräch mit Wiesinger und ein Besuch in dessen Atelier empfehlen, sagte Hofer im Pressefoyer nach dem Ministerrat.

Auf geschmackslose Postings des Künstlers im Internet angesprochen, meinte Hofer, dass er so eine Wortwahl nicht rechtfertigen würde, aber “im Laufe des Lebens fallen Sätze, die man später bereut”. Ob Wiesinger als Kulturbeirat geeignet sei, könne er nicht beurteilen. “Das steht mir nicht zu”, so Hofer.

Kickl will sich in der Debatte um den umstrittenen Maler nicht einmischen. “Ich bin kein Experte für bildende Künste. Das maße ich mir nicht an”, sagte Kickl. “Es gibt aber auch viele, die nichts mit den Werken von Hermann Nitsch anfangen können”, so Kickl. Der Aktionskünstler und Maler Nitsch ist im Unterstützungskomitee für die Grüne EU-Kandidatin Sarah Wiener.

Kickl sieht in Sellner-Mails nichts Neues

Innenministerin Herbert Kickl (FPÖ) hat nach dem Ministerrat in Reaktion auf die am Dienstag bekannt gewordenen Mails, laut denen Identitären-Chef Martin Sellner dem späteren Christchurch-Attentäter ein Treffen angeboten hat, auf die laufenden Ermittlungen verwiesen. Die Vermutung, dass Sellner Teil eines rechtsextremen Netzwerks sein könnte, sei nichts Neues, darauf fußten die Ermittlungen schließlich.

“Die Ermittlungen sind jetzt am Laufen, dann wird es zu einer abschließenden Beurteilung kommen”, sagte Kickl vor dem Ministerrat. Da sich die Reiseaktivitäten des späteren Attentäters nicht auf Österreich beschränkt haben, brauche es eine Kooperation mit den neuseeländischen Behörden. Ein entsprechender Informationsaustausch sei seines Wissens geplant.

In Bezug auf mögliche Auflösungen von Vereinen der Identitären verwies er auf die Landespolizeidirektionen Oberösterreich und Steiermark, die dafür zuständig seien. Eine “persönliche Einschätzung” wollte er nicht abgeben. Diese sei nicht relevant. Der Innenminister versicherte jedenfalls, dass in der Causa “gründlich ermittelt wird”.

Verwundert über EuGH-Urteil zu Flüchtlingen

Kickl ist über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das den Status von Flüchtlingen stärkt, verwundert, wie er am Mittwoch vor dem Ministerrat sagte. Er werde sich die Auswirkungen des Urteils genau anschauen, er sehe aber keinen Grund, seinen Kurs zu ändern, so der Minister. Viel mehr sieht der Minister den EuGH auf dem falschen Pfad.

Luxemburg. Es stelle sich die Frage, wer hier geschützt werden solle: Die eigene Bevölkerung oder Straftäter. “Ich bin mir nicht sicher, ob der EuGH sein Visier richtig eingestellt hat”, sagte Kickl. Die Entscheidung, dass schwere Straftäter weiter Schutzstatus genießen und damit auch Sozialleistungen “ist sehr weit weg von dem, was sich die Bevölkerung erwartet”, so Kickl.

Der EuGH hat befunden, dass die Aberkennung oder Verweigerung von Flüchtlingsrechten in einem EU-Staat nicht zur Folge haben darf, dass eine Person bei begründeter Furcht vor Verfolgung in ihrem Heimatland auch die Eigenschaft als Flüchtling oder die Rechte nach der Genfer Konvention verliert.

Flüchtlinge hatten geklagt

Drei Asylbewerber aus Cote d’Ivoire (Elfenbeinküste), dem Kongo und aus Tschetschenien hatten in Tschechien bzw. in Belgien geklagt. Ihnen war der Flüchtlingsstatus mit der Begründung verweigert bzw. aberkannt worden, dass sie wegen einer in diesen EU-Staaten begangenen besonders schweren Straftat rechtskräftig verurteilt wurden. Diese Gerichte ersuchten den EuGH um Auslegung der EU-Anerkennungsrichtlinie. Nach dieser Richtlinie darf der Flüchtlingsstatus verweigert oder aberkannt werden, wenn es stichhaltige Gründe für die Annahme gibt, dass der Betroffene eine Gefahr für die Sicherheit oder für die Allgemeinheit darstellt.

Der EU-Gerichtshof weist darauf hin, dass die EU-Richtlinie, selbst wenn sie ein EU-eigenes System des Flüchtlingsschutzes schaffe, sich gleichwohl auf das Genfer Abkommen stütze und dessen uneingeschränkte Wahrung sicherstellen soll. Die Richter urteilten weiters, dass ein Drittstaatsangehöriger oder ein Staatenloser, der eine begründete Furcht vor Verfolgung in seinem Herkunftsland oder in seinem Wohnsitzstaat hat, als Flüchtling im Sinne der Richtlinie und des Genfer Abkommens einzustufen sei, und zwar unabhängig davon, ob ihm die Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Richtlinie förmlich verliehen wurde. Die Anerkennung als Flüchtling nach der EU-Richtlinie habe einen rein deklaratorischen und keinen für diese Eigenschaft konstitutiven Charakter.

(APA)

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