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Oberster Gerichtshof hob Suspendierung von OStA-Chef Fuchs auf

Eine Suspendierung von Fuchs ist laut Gericht nicht nötig.
Eine Suspendierung von Fuchs ist laut Gericht nicht nötig. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Die Suspendierung von OStA-Chef Johann Fuchs, der wegen Geheimnisverrats angeklagt wird, wurde vom Obersten Gerichtshof aufgehoben.
Fuchs wegen Geheimnisverrats angeklagt

Der wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses (§ 310 StGB) und Falschaussage vor dem "Ibiza"-Untersuchungsausschuss angeklagte Leiter der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, Johann Fuchs, kann seinen Job weiter ausüben. Der Oberste Gerichtshof hob seine Suspendierung auf, berichtete der "Kurier" Dienstagabend. "Die Suspendierung ist aus dienstlichen Gründen nicht erforderlich", urteilte das Gericht.

Suspendierung von OStA-Chef Fuchs vom Gericht aufgehoben

Die Suspendierung wurde unmittelbar aufgehoben, Fuchs kann mit sofortiger Wirkung wieder den Dienst antreten, berichtete der "Kurier". Das Gericht war für die APA am Dienstagabend vorerst nicht erreichbar. Das Justizministerium hatte die Suspendierung mit der "Schwere der zur Last gelegten Pflichtverletzung im dienstlichen Interesse bzw. zur Wahrung des Standesansehens" begründet.

Fuchs wegen Geheimnisverrats angeklagt

Fuchs wird vorgeworfen, dem einst mächtigen, mittlerweile ebenfalls vom Dienst suspendierten Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, im Dezember 2020 verraten zu haben, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Anzeige gegen eine "Presse"-Redakteurin vorbereite. Mehrere WKStA-Vertreter hatten sich von einem Artikel der Journalistin angegriffen gefühlt - deren tatsächlich bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebrachte Anzeige wurde allerdings dort mangels eines begründeten Anfangsverdachts zurückgelegt.

Die Fuchs unterstellte Falschaussage ist Folge dessen Auftritts im "Ibiza"-Ausschuss, wo er am 10. März 2021 gefragt wurde, ob er Aktenteile weitergegeben habe. Darauf erwiderte Fuchs unter Wahrheitspflicht sinngemäß, er könne sich daran nicht erinnern und dies daher weder bestätigen noch ausschließen.

(APA/Red)

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