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Obersteirer wegen Mordversuchs an Freundin vor Gericht

Weil seine Freundin durch Brandverletzungen beinahe gestorben wäre, hat sich ein Obersteirer am Dienstag im Landesgericht Leoben wegen versuchten Mordes verantworten müssen.
Er soll im April Desinfektionsmittel verschüttet und angezündet haben. Dabei fing auch die Frau Feuer und erlitt schwere Verletzungen. Der Psychiater erklärte ihn für zurechnungsfähig, aber psychisch gestört. Eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wurde daher beantragt.

Der Obersteirer war ab Februar 2010 mit der 22-Jährigen befreundet. Bei einem gemeinsamen Urlaub in Portugal soll er sie bereits geschlagen haben, doch im April kam es zu einer Auseinandersetzung, die für die Frau beinahe tödlich geendet hätte. An diesem Tag hatten beide schon einiges an Alkohol getrunken, der Angeklagte soll auch ein paar Joints geraucht haben. Nach einem Streit wollte die Frau die Wohnung ihres Freundes verlassen, um bei einer Freundin zu übernachten. Doch der Mann versperrte die Türe und ließ sie nicht weg.

Dann versetzte der 39-Jährige der Wehrlosen laut Anklage mehrere Schläge mit der Faust, und drosch auch gleich auf den Hund ein, der laut zu bellen begann. Dann nahm er einen Kanister mit Desinfektionsmittel, den er für seine Arbeit als Tätowierer gekauft hatte, und verschüttete die leicht brennbare Flüssigkeit im Zimmer. Anschließend besprengte er auch seine Freundin damit, sodass ihre Kleidung und Haare nass wurden. Sie sperrte sich daraufhin im Schlafzimmer ein, und er entzündete im angrenzenden Atelier den Brandbeschleuniger. Als die Frau aus dem Zimmer herauskam, fing auch sie sofort Feuer. Der Beschuldigte sprang aus einem Fenster, die 22-Jährige konnte im letzten Moment von Nachbarn gerettet werden.

Der Angeklagte gab zwar zu, das Desinfektionsmittel verschüttet und an drei Stellen Feuer gelegt zu haben, bestritt aber, dass er seine Freundin habe töten wollen. Er behauptete, es habe sich um einen “Unfall” gehandelt. Gerichtspsychiater Manfred Walzl bescheinigte dem 39-Jährigen eine “geistige und seelische Abartigkeit höheren Grades”. Daher müssen die Geschworenen nicht nur die Schuldfrage klären, sondern auch über die von der Staatsanwaltschaft beantragte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher entscheiden. Ein Urteil soll morgen, Mittwoch, erfolgen.

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