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Obermayr: Nein zu Homo-Ehe auf EU-Ebene

Die gegenseitige Anerkennung von Heiratsdokumenten greift in nationales Recht ein.

In dieser Woche wird im EU-Plenum der Bericht “über zivil-, handels- und familienrechtliche Aspekte sowie Aspekte des internationalen Privatrechts des Aktionsplans zur Umsetzung des Stockholmer Programms” abgestimmt. Der freiheitliche EU-Mandatar Franz Obermayr äußert massive Bedenken gegen Punkt 40 des Berichts, wo es um die gegenseitige Anerkennung der sogenannten Personenstandsdokumenten (wie etwa Heiratsurkunden) geht: So müsste etwa eine in Spanien geschlossene gleichgeschlechtliche Zivilpartnerschaft, die dort der Ehe gleichgestellt ist, auch in Österreich in dieser Form anerkannt werden. Dies würde gravierende Auswirkungen auf weitergehende Rechtsansprüche haben, wie etwa das Adoptionsrecht. “Die Ehe und die daraus abzuleitenden Rechte sind in Österreich Mann und Frau vorbehalten, und das soll auch so bleiben. Die EU darf die nationale Souveränität, gerade bei so sensiblen Themen, die mit unseren grundsätzlichen Wertvorstellungen zusammenhängen, nicht aushebeln! Eine Einführung der Homo-Ehe durch diese Hintertüre wäre ein klarer Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip!”, so Obermayr.

Trickst EU-Kommission mit Übersetzungsfehler?

“Bei der deutschen Übersetzung von Punkt 40 hat sich – wohl nicht ganz unabsichtlich – ein kleiner aber nicht unbedeutender Übersetzungsfehler eingeschlichen.”, erklärte der EU-Parlamentarier außerdem. So lautet die offizielle Übersetzung “unterstützt Pläne, nach denen die gegenseitige Anerkennung von Personenstandsurkunden ermöglicht wird.” Nimmt man die englische Fassung zur Hand, erkennt man die Unvollständigkeit, denn dort heißt es: ” and strongly supports plans to enable the mutual recognition of the effects of civil status documents”. “Es ist gut möglich, dass die Kommission mit solchen Nuancen – auf deutsch müsste es richtig heißen unterstützt mit Nachdruck – die deutsche Version bewusst abzuschwächen versucht, um nicht allfällige Gegenstimmen im deutschsprachigen Raum zu wecken. Die Rechtsfolgen einer solchen Formulierung könnten gravierend sein, ich hoffe, dass die Abstimmung über diesen Passus negativ ausfällt!”, so Obermayr abschließend.

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