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Obdachlosen-Mord: Verzehr von Leichenteilen nicht feststellbar

Die Staatsanwaltschaft will ihren Antrag auf Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt erst einbringen, wenn ein psychologisches Gutachten vorliegt, dessen Einholung Psychiater Heinrich Pfolz empfohlen hat.

Das wird zwar nichts mehr an den Feststellungen des Psychiaters und den damit verbundenen rechtlichen Folgen ändern, soll jedoch klären, wie der 19-Jährige zu jener Persönlichkeit geworden ist, mit der sich der Psychiater zu beschäftigen hatte. Die Anklagebehörde erwartet sich davon eine “Abrundung” des bisher dokumentierten Krankheitsbilds.

Dass der von manchen Medien immer wieder als “Kannibale” bezeichnete Deutsche Leichenteile seines Opfers verzehrt hat, konnte in dem mittlerweile ebenfalls bei Gericht eingelangten gerichtsmedizinischen Gutachten nicht nachgewiesen werden. Fest steht, dass der 19-Jährige die Leiche geöffnet hat, um sie seinen Angaben zufolge “medizinisch zu untersuchen”. Er hat auch das Gehirn und Organe genommen und auf einem Teller abgelegt, um diese “anzuschauen”. Dass er davon bzw. vom Blut gekostet habe, sei jedoch nicht “nachzuweisen”, heißt es in der medizinischen Expertise.

Laut Gerichtsmediziner starb der 49-jährige Obdachlose an einem ausgeprägten Schädel-Hirn-Trauma. Der um 30 Jahre jüngere Mann hatte ihn im Zug einer heftigen Auseinandersetzung mit einer Zehn-Kilo-Hantel erschlagen. Er dürfte seinen Mitbewohner in der Notschlafstelle bestohlen haben und von diesem zur Rede gestellt worden sein.

Der gebürtige Deutsche soll seit mehreren Jahren an Schizophrenie leiden und mehrfach in Spitälern behandelt worden sein. Regelmäßiger Suchtmittelkonsum dürfte sich negativ auf den Verlauf seiner Krankheit ausgewirkt haben. Ein Psychiater hatte dem Mann allerdings noch im Jahr 2005 völlige Ungefährlichkeit bescheinigt, weshalb zuletzt von einer stationären Behandlung abgesehen wurde.

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