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Obdachlosen-Mord in Wien: Gutachten weiterhin in Arbeit

APA
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Derzeit wird Kannibalismusverdacht sowie die Zurechnungsfähigkeit des mutmaßlichen Täters untersucht. Der Inhaftierte verhält sich laut Anstaltsleiterin „normal“.

Nach dem grausamen Mord an einem 49-jährigen Obdachlosen in Wien wird Robert A., der mutmaßliche Täter, nach einer Haftprüfung am Donnerstag weiterhin in der Justizanstalt Göllersdorf (NÖ) bleiben. Zwei Gutachten zu seinem Geisteszustand und dem Kannibalismusverdacht sind laut Gerhard Jarosch, Sprecher der Staatsanwaltschaft, in Arbeit. Der 19-jährige Deutsche soll im August seinen 49-jährigen Mitbewohner erschlagen, aufgeschlitzt und Teile des Körpers gegessen haben.

Die Leiterin der Justizanstalt Göllersdorf, Karin Gruber, attestierte dem auf der Akut-Station inhaftierten Deutschen einen „guten Allgemeinzustand“. Er esse und trinke normal und nehme an der „regelmäßigen Bewegung im Freien“ teil, wie auch an Ergotherapie und der Gesprächsgruppe. „Die Medikamente und die Therapie schlagen gut an“, sagte Gruber zur APA. Robert A. sei auch „an seinem Umfeld interessiert“ und habe Kontakt zum Personal wie den Wachebeamten und dem Pflegepersonal. Der 19-Jährige befindet sich aufgrund seines noch nicht geklärten Geisteszustandes nicht in Untersuchungshaft, sondern wird „angehalten“.

Die nächste Haftprüfung findet in zwei Monaten statt. Der Anwalt des Verdächtigen, Philipp Winkler, rechnet damit, dass die Entscheidung über die Anklage schon vorher fällt. „Ich schätze, dass die Gutachten in drei Wochen da sind“, sagte der im Gespräch mit der APA. Die Expertisen sollen einerseits klären, ob Robert A. bei seiner Tat zurechnungsfähig war und ob der 19-Jährige tatsächlich von den auf einem Teller angerichteten Organen gegessen hat.

Der 19-Jährige soll Ende August in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus einen 49-Jährigen mit einer Hantel erschlagen und einem Springermesser aufgeschlitzt haben. Danach soll er Organe der Leiche auf einem Teller angerichtet haben. Tatort war eine als Notschlafstelle verwendete kleine Wohnung in einem Haus in der Reichsapfelgasse. Die Gerichtsmedizin hat festgestellt, dass keine Organe aus Brust- und Bauchbereich, aber Schädelmasse und ein Teil der Zunge aus dem völlig zerschmetterten Kopf entnommen worden waren.

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