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Obdachlosen aufgeschlitzt: Prozess gegen Deutschen

© APA (Archiv/Jäger)
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Im Wiener Landesgericht findet am Donnerstag der Prozess gegen jenen 20-jährigen Deutschen statt, der im August 2007 in einer Notschlafstelle einen 49 - jährigen Obdachlosen mit einer Hantel erschlagen und aufgeschlitzt hat.

“Ich wollte ihm eine Tracht Prügel verpassen”, gab jener 20-jährige Deutsche am Donnerstag im Straflandesgericht zu Protokoll, der im vergangenen August in einer Notschlafstelle in Wien-Rudolfsheim einen 49 Jahre alten Obdachlosen zu Tode gebracht hatte. Der Mann habe ihn bestohlen, er sei deshalb wütend geworden. Stundenlang, möglicherweise die ganze Nacht habe er den Mann geschlagen, getreten, sei ihm auf den Hals gesprungen, “bis er fast erstickt wäre”.

Als er ihn am nächsten Morgen wachrütteln wollte, sei der Mann tot in seinem Bett gelegen. “Ich hab’ den Puls gemessen. Da war nix. Da bin ich neugierig geworden, wie ein Mensch von innen ausschaut, von den Farben her, von den Organen her, ob das so ist, wie ich es in der Schule gelernt habe”, erklärte der junge Mann dem Schwurgericht (Vorsitz: Michaela Sanda).

Daher habe er dem Leblosen mit einer Hantel den Schädel eingeschlagen: “Da habe ich das Gehirn gesehen und habe es mit der Hand rausgenommen.”

Anschließend habe er dieses auf einem Teller abgelegt: “Wo sollte ich es sonst hingeben? Ich wollte es konservieren.” Auch eine Schere sei im Spiel gewesen, “weil die Häute im Gehirn waren ganz angespannt”.

Danach habe er die Leiche “von der Brust bis zum Bauch aufgeschnitten”, um auch die Organe sehen zu können: “Ich hab’ die Farben angeschaut.” Der 20-Jährige entnahm dem Toten auch mehrere Zähne, die er als “Glücksbringer” auf einem Fernsehgerät platzierte.

Der 20-Jährige leidet an einer ausgeprägten Schizophrenie. “Wegen dieser geistigen Abartigkeit höheren Grades war er zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig”, unterrichtete Staatsanwalt Christian Mayer die Geschworenen. Die Anklage lautete aufgrund dieses Schuldausschließungsgrundes nicht auf Mord. Der Anklagevertreter beantragte die Einweisung des Betroffenen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

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