AA

Obama plant historischen Besuch in Hiroshima

Obamas Besuch ist für Ende Mai angesetzt
Obamas Besuch ist für Ende Mai angesetzt
Barack Obama wird als erster US-Präsident die im Zweiten Weltkrieg von einer US-Atombombe getroffene Stadt Hiroshima besuchen. Das gab das Weiße Haus am Dienstag in Washington bekannt. Der Besuch ist für den Abschluss des G-7-Gipfels Ende Mai geplant.


Obama werde die historische Stätte gemeinsam mit dem japanischen Ministerpräsidenten Shinzo Abe besuchen. Der US-Präsident wolle sein “fortgesetztes Engagement für Frieden und Sicherheit in einer Welt ohne Atomwaffen” unterstreichen, erklärte Obamas Sprecher Josh Earnest.

Die US-Streitkräfte hatten im August 1945 Atombomben über Hiroshima und Nagasaki abgeworfen und Japan zur Kapitulation im Zweiten Weltkrieg gezwungen. Die japanische Wirtschaftszeitung “Nikkei” hatte bereits Ende April berichtet, Obama werde nach dem G-7-Gipfel in Japan Hiroshima besuchen.

Washington werde gemeinsam mit Tokio einen Besuch des US-Präsidenten am 27. Mai arrangieren, hieß es damals unter Berufung auf nicht genannte Vertreter der US-Regierung. Der G-7-Gipfel findet am 26. und 27. Mai in der Region Ise-Shima zwischen Tokio und Osaka statt.

Anfang April hatte John Kerry als erster Außenminister der USA das Mahnmal zum Atombombenabwurf in Hiroshima besucht. Bis heute ist unter Historikern aber strittig, ob Japans Kapitulation nicht auch ohne die Abwürfe unmittelbar bevorstand. In Hiroshima wurden 140.000 Menschen durch die Bombe getötet oder starben an Spätfolgen. Dem Angriff auf Nagasaki fielen 74.000 Menschen zum Opfer.

Bevor Obama japanischen Boden betritt, wird er seine Asien-Reise beim einstigen Kriegsgegner in Vietnam starten. Dort solle es bei Gesprächen mit der vietnamesischen Führung um den Ausbau der bilateralen Beziehungen gehen, hieß es weiter. In Hanoi werde er eine Rede zum Verhältnis der USA und Vietnams halten.

  • VIENNA.AT
  • Politik
  • Obama plant historischen Besuch in Hiroshima
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen