Das ernüchternde Ergebnis: Keine davon war in der Lage, dies tatsächlich zu erkennen. Nach einer Schätzung des Clubs wird jeder dritte Gebrauchtwagen mit falscher Laufleistung verkauft.
Laut ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch ist ist die bloße Tachomanipulation, ohne dass das Fahrzeug gleich an den Mann gebracht wird”, in Österreich straffrei. Nur wenn dem Verkäufer ein Täuschungs- und Bereicherungsvorsatz nachgewiesen werden kann, ist ein strafrechtlich relevanter Betrug anzunehmen. Wir fordern aber ähnlich wie in Deutschland schon die Tachomanipulationen unter Strafe zu stellen. Im Interesse der Konsumenten muss auch in Österreich diese Gesetzeslücke geschlossen werden.”
Der ÖAMTC empfahl in seiner Aussendung vom Freitag, beim Gebrauchtwagen-Kauf nicht allein auf den Kilometerstand vertrauen. So sollte man sich vom Verkäufer den Stand im Kaufvertrag schriftlich garantieren lassen. Ein lückenlos ausgefülltes Serviceheft kann zur Kontrolle ebenso herangezogen werden, wie ein “§57a Pickerl-Gutachten”. Wenn sichtbare Abnützungserscheinungen nicht mit der angegeben Laufleistung übereinstimmen können, sollte man stutzig werden.
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