ÖAAB-Karl will Schutz für Atypisch Beschäftigte

Karl nannte als Beispiel einen als freien Dienstnehmer beschäftigten Werbetexter, der die gleiche Arbeit leiste wie sein angestellter Kollege, aber um Urlaubsansprüche, 13. und 14. Gehalt oder die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall umfalle. “Wenn beide in gleicher Art und Weise tätig werden, dann kann ja etwas nicht stimmen”, sagte sie.
Derzeit müsse der Betroffene vor Gericht gehen, um eine Anstellung durchzusetzen. Künftig soll nach den Vorstellungen Karls der Arbeitgeber beweisen müssen, dass es sich um keinen echten Arbeitnehmer handle. Zusätzlich müssten Arbeitsinspektorat oder Gebietskrankenkassen schärfer kontrollieren.
Bei geringfügig Beschäftigten forderte Karl ein den Ersatz des “Alles-oder-nichts-Prinzips” durch ein Teilleistungssystem. Wer über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus arbeite, sollte etwa nicht gleich das gesamte Arbeitslosengeld verlieren. Karl sieht dies als Anreiz, die Menschen ins Erwerbsleben zurückzubringen.
Beim Mitarbeitererfolgsgeld bzw. -beteiligungsmodellen sprach sie sich für eine steuerliche Begünstigung aus. Mit dem Zeitwertkonto will sie auch in Sachen Flexibilität den Spieß umdrehen. Arbeitnehmer sollen Überstunden ansparen können, um sich später eine längere bezahlte Freizeit, einen früheren Pensionsantritt bzw. eine steuerbefreite Zusatzpension oder eine staatlich geförderte Weiterbildung leisten zu können. Veranlagen will sie dies in den betrieblichen Mitarbeitervorsorgekassen.