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Nur wenig Zuwanderer müssen zum Deutschkurs

Die Integrationsvereinbarung für Zuwanderer sieht Deutschprüfung innerhalb von vier Jahren vor. Für fast 90 Prozent kommen jedoch Ausnahmebestimmungen zum Tragen.

Seit 18 Monaten gilt in Österreich für Zuwanderer die so genannte Integrationsvereinbarung. Diese sieht vor, dass innerhalb von vier Jahren eine Deutschprüfung absolviert werden muss, ansonsten erlischt die Aufenthaltsgenehmigung. Bis Ende Juni waren 118.055 Migranten von der Regelung betroffen. Bei fast 90 Prozent kamen aber Ausnahmebestimmungen zum Tragen, sie mussten also keine Prüfung ablegen.


Bei manchen, die eine Prüfung machen müssen, sinkt nun der Kostenbeitrag des Bundes. Der Integrationsvertrag gilt sei Jahresbeginn 2003 für Arbeitnehmer, die seit 1. Jänner 1998 nach Österreich gekommen sind bzw. für Neuzuwanderer. Allerdings gibt es umfassende Ausnahmen: Keinen Sprachkurs besuchen muss, wer bei der zuständigen Behörde mittels Vorsprechen nachweisen kann, dass ausreichend Kenntnisse vorhanden sind.

In Alltagsgesprächen verständlich machen


Grundsätzlich gilt, dass sich der Zuwanderer bei Routinegesprächen und in einfachen Situationen des Alltags verständigen können muss. Spitzenführungskräfte, Kleinkinder, Schüler, alte und schwer kranke Menschen sowie EWR-Bürger, Zuwanderer aus begünstigten Drittstaaten und Schlüsselkräfte, die sich weniger als zwei Jahre in Österreich niederlassen wollen, sind ausgenommen.


Laut Alexander Janda vom Österreichischen Integrationsfonds des Innenministeriums kamen bisher bei 105.690 Personen diese Ausnahmebestimmungen zur Anwendung. Bei 12.365 Ausländern bestand bis 30. Juni eine Verpflichtung, eine Prüfung abzulegen. 2.215 Personen haben bereits einen Kurs bei einem der zertifizierten Institute absolviert. Weitere 150 Personen schafften die Prüfung, ohne vorher einen Lehrgang besucht zu haben. Ende Juni befanden sich weitere 498 Personen in einem laufenden Deutsch-Integrationskurs.


Bleiben noch 9.502 Migranten, die sich noch dem Test unterziehen müssen, wollen sie nicht die Aufenthaltsberechtigung in Österreich verlieren. Nach vier Jahren ohne Prüfung wird die Niederlassungs- Bewilligung nicht verlängert.
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