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Nur gesunde Zuwanderer erwünscht

Zuwanderer müssen in Österreich ab 2003 ein Gesundheitszeugnis vorweisen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen.

In einem Verordnungsentwurf des Sozialministeriums wurde nun festgelegt, auf welche Krankheiten sich die Migranten untersuchen lassen müssen. Bei Vorliegen einer der aufgelisteten Krankheiten kann die Erteilung eines Aufenthaltstitels verweigert werden.

Konkret werden in der Verordnung – die sich am Epidemiegesetz orientiert – folgende elf Krankheiten aufgelistet: Tuberkulose, Lepra, Cholera, übertragbare Kinderlähmung, Paratyphus, Pest, Ruhr, Typhus, Hepatitis A, B, C, D, G, Diphterie und Pertussis. Ausländer, die sich länger als sechs Monate in Österreich aufhalten wollen, brauchen ein solches Gesundheitszeugnis.

Die Auswahl der Krankheiten stößt auf erste Kritik bei studentischen Austauschorganisationen, die negative Auswirkungen auf ihre Austauschprogramme befürchten. Andreas Karpfen von den International Student Associations of Austria bezeichnet die Krankheitenliste als „medizinisch nicht sinnvoll“. Bemängelt werden von Karpfen auch die Kosten der Untersuchungen, die sich in Österreich auf rund 500 Euro belaufen würden.

Im Sozialministerium versteht man die Kritik nicht. Es seien grundsätzlich all im Epidemiegesetz genannten Erkrankungen aufgenommen worden, die von Mensch zu Mensch übertragbar seien, und die die Gesundheit einer größeren Anzahl von Menschen nachhaltig und ernsthaft gefährden könnten, meinte der zuständige Sektionschef Hubert Hrabcik.

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