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"Null Toleranz": Regierung debattiert schärfere Strafen für Sexual- und Gewalttäter

Die Strafverschärfungen laufen unter dem Motto "null Toleranz".
Die Strafverschärfungen laufen unter dem Motto "null Toleranz". ©APA/ROLAND SCHLAGER
Am Mittwoch befasst sich der Ministerrat mit dem Maßnahmenpaket für strengere Strafen bei Sexualdelikten bzw. Gewalt gegen Frauen und Kinder. Konkrete Gesetzesentwürfe liegen dazu aber noch nicht vor.

Die Bundesregierung befasst sich heute, Mittwoch, mit einem Maßnahmenpaket, das bei Sexualdelikten bzw. Gewalt gegen Frauen und Kinder strengere Strafen, aber auch mehr Opferschutz und Täterarbeit bringen soll. Vieles davon ist schon länger angekündigt, etwa die Anhebung der Mindeststrafe bei Vergewaltigung. Fertige Gesetzesentwürfe gibt es noch nicht, diese sollen im Laufe des Jahres folgen.

Schutz vor Gewalt: Regierung verschärft Strafen und will Opfer stärken

Die weiteren Strafverschärfungen laufen unter dem Motto “null Toleranz”, wie die für die Ausarbeitung zuständige Staatssekretärin im Innenministerium, Karoline Edtstadler (ÖVP), im Vorfeld vor Journalisten betonte. Teile des Pakets, die vor allem die Prävention betreffen, wurden angesichts aktueller Gewalttaten bereits im Jänner vorgestellt. Nun kommt das Gesamtbündel in den Ministerrat, bevor sich Edtstadler in den EU-Wahlkampf verabschiedet.

Viele der mehr als 50 Maßnahmen entspringen der vor rund einem Jahr eingesetzten “Task Force Strafrecht”. Einiges – etwa die Mindeststrafenerhöhung und der Ausschluss von bedingter Strafnachsicht bei Vergewaltigungen – geht aber über die von den Experten verfassten Reformvorschläge hinaus und sorgte dementsprechend für Kritik auf Juristenseite, aber auch von Frauenorganisationen.

Keine Strafnachsicht bei Vergewaltigung

Konkret wird bei Vergewaltigung die Mindeststrafe von einem auf zwei Jahre erhöht und damit eine gänzliche Strafnachsicht ausgeschlossen. Der Stalking-Paragraf wird erweitert, fortgesetzte Gewaltausübung strenger bestraft. Für Rückfalltäter werden in bestimmten Bereichen die Höchststrafen um die Hälfte erhöht, und Mindeststrafen werden eingeführt bzw. erhöht.

Schwere Traumatisierung gilt bei Gewalt- und Sexualdelikten nach den Regierungsplänen künftig als Erschwerungsgrund, ebenso wie Taten von Volljährigen gegen Minderjährige oder gegen Angehörige. Rechtskräftig verurteilte Sexualtäter gegen Minderjährige oder wehrlose Personen erhalten ein lebenslanges Tätigkeitsverbot in diesem Bereich. Herabgesetzte Strafrahmen für junge Erwachsene werden gestrichen.

Im Bereich des Opferschutzes werden die Wegweisung samt Betretungsverbot für die Gewalttäter neu geregelt, es wird ein Annäherungsverbot auf 50 Meter verankert. Bei den Frauenhäusern soll ein Wechsel in ein anderes Bundesland möglich sein, und der Opfernotruf soll durch eine dreistellige Telefonnummer einfacher werden. Für Übergangswohnungen in den Ländern wird der Bund Geld zur Verfügung stellen.

Mehr Opferschutz und Täterarbeit geplant

Als Lehre etwa aus dem Fall Brunnenmarkt sollen Gerichte und Sicherheitsbehörden besser vernetzt werden. Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitsverpflichtungen sollen vor allem im medizinischen Bereich gelockert werden, Anzeige- und Meldepflichten vereinheitlicht. Fallkonferenzen soll es künftig wieder geben, unter Leitung der Polizei und auf rechtlicher Basis.

Fix verankern will die Regierung auch die Täterarbeit. Es soll bundesweit Gewaltinterventionszentren (GIZ) geben, von denen sich Täter verpflichtend betreuen lassen müssen. Weitere Maßnahmen betreffen die Prävention von weiblicher Genitalverstümmelung und von Gewalt im Namen der Ehre. Hier soll etwa auch die Möglichkeit zur Änderung der Sozialversicherungsnummer geschaffen werden, um den Opfern zu ermöglichen, ein neues Leben zu beginnen.

FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz betonte bei der Präsentation die große Praxiserfahrung, die in die Reform eingeflossen sei – symbolisiert durch ihn als Rechtsanwalt und durch Edtstadler als frühere Richterin. Man habe sich in einem einjährigen Prozess mit 120 Experten auseinandergesetzt, betonte er.

Diesen breiten Ansatz würdigte auch Christian Pilnacek, Generalsekretär im Justizministerium. Sektionschef Mathias Vogl aus dem Innenministerium betonte vor allem den Opferschutz und die Täterarbeit bei dem Vorhaben. Dieses allein auf die Strafverfolgung zu reduzieren, greife viel zu kurz, sagte er.

Moser sieht sein Ressort genügend eingebunden

Justizminister Josef Moser (ÖVP) sieht sein Ressort bei dem von der Regierung erarbeiteten Strafrechtspaket genügend eingebunden. Es handle sich um eine Querschnittsmaterie, sagte er am Mittwoch vor dem Ministerrat. Angesichts des erst gestern erfolgten Mordes an einer Frau in Wien betonten mehrere Regierungsmitglieder wie wichtig Strafverschärfungen, aber auch Prävention seien.

Der Ministerrat behandelt in seiner Sitzung am Mittwoch jene Vorschläge, welche eine Task Force unter der Verantwortung von ÖVP-Staatssekretärin Karoline Edtstadler erarbeitet hat. Dass diese im Innenministerium angesiedelt war, stört Moser nicht: “Im Gegenteil, wir sind ein Team.” Zudem betonte er, dass etwa auch der Generalsekretär in seinem Justizministerium, Christian Pilnacek, maßgeblich eingebunden gewesen sei.

Nicht nur Moser ist der Überzeugung, dass Strafverschärfungen und auch Prävention bei bestimmten Delikten notwendig sind. Auch Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) betonte, dass weitere Schritte gesetzt werden müssten, auch angesichts der Häufung von Gewalt gegen Frauen. Sie verwies auf geplante Maßnahmen, die gemeinsam Ende März mit den Landesfrauenreferentinnen erarbeitet werden sollen, etwa bei Frauenhausplätzen und Übergangswohnungen.

Einen speziellen Zugang zum Thema Gewalt an Frauen hat Außenministerin Karin Kneissl (FPÖ). Sie sprach abermals die weibliche Genitalverstümmelung an und freute sich, dass diese zu einem eigenen Straftatbestand werden solle.

Opposition vermisst Maßnahmen für Opfer

Die Opposition vermisst in den geplanten Maßnahmen der Regierung zur Bekämpfung von Gewaltdelikten mehr Maßnahmen für die Opfer: “Vor allem Symbolik, aber kaum konkrete Hilfe für Opfer” ortete SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim am Mittwoch in einer Aussendung. “Strengere Strafen allein bringen nichts”, meinte Irmgard Griss von den NEOS. “Leere Worte” vernimmt Maria Stern von der Liste JETZT.

“Wir sind dafür, dass mehr gegen Gewalt an Frauen getan wird und alles unternommen wird, um solche Taten zu verhindern”, meinte Jarolim zwar, aber: “Wenn es die Regierung damit auch ernst meinen sollte, dann kann das, was heute vorgelegt wurde, nicht alles gewesen sein.” Vor allem fehle Geld für Opferschutz und Täterarbeit, kritisierte nicht nur Jarolim, sondern auch SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende Gabriele Heinisch-Hosek.

Wenig überzeugt zeigte sich auch Griss von den NEOS. “Strengere Strafen allein bringen nichts. Was es braucht, ist ein ganzheitlicherer Ansatz, der auch dem erhöhten Personalbedarf im Justizbereich Rechnung trägt”, meinte sie und betonte ebenso, dass es über das Strafrecht hinaus weitere Maßnahmen brauche. Griss verwies auf das von den NEOS präsentierte Gewaltschutzpaket, das etwa die Einrichtung einer nationalen Koordinationsstelle vorsieht.

“Wenn man bedenkt, dass Vergewaltigungen zu einem großen Teil im familiären Umfeld geschehen, können härtere Strafen dazu führen, dass es noch weniger Anzeigen gibt”, befürchtet wiederum JETZT-Parteichefin Stern, denn: “Hemmschwellen könnten nämlich zu Hürden werden.” Bei einer Verurteilungsrate von lediglich 13 Prozent gelte es eher, bereits bestehende Gesetze ernst zu nehmen, meint Stern.

Beziehungstäter bei Sexualdelikten seltener verurteilt

Die Opfer-Täter-Beziehung bestimmt im Fall von Sexualdelikten mit, ob es zu einer Verurteilung kommt. So lautet ein Resümee, das Birgitt Haller vom Institut für Konfliktforschung (IKF) in ihrer Studie “Evaluierung Sexualstraftaten” zieht. Diese Beziehung entscheide auch mit, ob das Opfer im Falle einer Vergewaltigung oder einer sexueller Nötigung bereit ist, überhaupt eine Anzeige zu erstatten.

Unterscheidet man grob zwischen “bekannt” und “fremd”, so war der Angeklagte bei gut einem Drittel der Freisprüche, aber bei jeder zweiten Verurteilung dem Opfer unbekannt. Mehrheitlich (57,1 Prozent) kannten die Opfer bei einem Strafprozess den von ihnen Beschuldigten aber bereits seit längerem, wie aus der im Vorjahr publizierten Studie hervorgeht. Tatsächlich unbekannt war rund ein Drittel der insgesamt 54 Angeklagten, ergab die Analyse abgeschlossener Gerichtsverfahren an den Landesgerichten der OLG-Sprengel Wien und Innsbruck aus dem ersten Halbjahr 2016.

Haller interpretiert diese Divergenz dahin gehend, “dass das Klischeebild des Vergewaltigers als ‘Fremder im nächtlichen Park’ immer noch lebendig ist, jedoch Beziehungspartnern sexuelle Gewalt weniger zugetraut oder zugeschrieben wird, obwohl Prävalenzstudien dem klar widersprechen”. Ebenso erfolgen vergleichsweise weniger Verurteilungen, wenn Übergriffe in der Wohnung des Opfers stattgefunden haben.

Anzeigebereitschaft bei Sexualdelikten gering

Von der Zahl der Verurteilungen lässt sich klarerweise nicht auf die tatsächlich begangenen Taten schließen, da die Anzeigebereitschaft bei Sexualdelikten aufgrund der hohen Hemmschwelle nicht hoch ist – insbesondere wenn man den Täter kennt oder es sich gar um den Partner handelt. “Den eigenen Partner zeigt man eher nicht, einen Fremden eher schon an”, erläuterte Haller im Gespräch mit der APA. Kommt es schließlich zu einer Anzeige, dann ergeben die Zahlen beim Delikt der Vergewaltigung (Paragraf 201 StGB) auch hier das bekannte Missverhältnis zwischen Anzeigen und Verurteilungen.

Eine Vergewaltigung überhaupt anzuzeigen gehört für ein Opfer immer noch zu den schlimmsten Dingen, so die Expertin. Dass die Hemmschwelle bei einem fremden Täter eine ganz andere ist als bei Beziehungspersonen, sei völlig klar. Nach über 20 Jahren Forschung ergab sich für Haller, dass es sich sowohl bei Gewalt wie auch bei Vergewaltigung durch den Partner bei den Betroffenen oft um Frauen handle, die in Kontroll- bzw. Gewaltbeziehungen leben und “aus diesen ist es unheimlich schwer auszusteigen”.

Das unterstreiche die Bedeutung von Interventionsstellen, denn nur ein polizeiliches Betretungsverbot alleine richte wenig aus. “Wenn sich die Interventionsstelle jedoch an das Opfer wendet, gibt es eine Chance, dass sich die Frau auf diese einlässt.” Die Bereitschaft zur Anzeige sowohl in Beziehung wie auch in Familie sei jedenfalls ein großes Problem, und höhere Strafen würden dieses nicht lösen, ist Hallers Meinung.

Anzeige erst dann, “wenn die Frau um ihr Leben fürchtet”

Frauen seien nicht nur in ökonomischer Hinsicht vom Partner abhängig, “da geht es um ihr Leben”, auch wenn es von außen gesehen um die Befreiung vom Gewalttäter ginge. “Keine Frau, mit der ich je gesprochen habe, zeigt ihren Partner nach der ersten Gewalttat an. Angezeigt wird dann, wenn es so eskaliert, dass die Frau tatsächlich um ihr Leben fürchtet.” Insgesamt sei die Bereitschaft sehr, sehr gering, aus einer Beziehung heraus anzuzeigen – nicht zuletzt auch aufgrund des Aspekts der geringen Verurteilungsquote: “Da stellt sich dann für das Opfer die Frage, warum man sich eine Anzeige überhaupt antun sollte.”

(APA/Red)

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