AA

Nudelsieb-Foto: Kopfbedeckungen im Gesetz nicht geregelt

Der Wiener Unternehmer Niko Alm hat sein Nudelsieb-Führerscheinbild offenbar durchgesetzt, ohne dafür tatsächlich religiöse Gründe anführen zu müssen.
Bilder vom Nudelsieb-Foto
"Nicht nur Spaß"
Video "Nicht nur Spaß"
Nudelsieb-Foto im Führerschein
Zwar ist in Info-Foldern zum Scheckkartenführerschein die Rede davon, dass die Bilder den Passbildkriterien entsprechen müssen, die Durchführungsverordnung, die das Vorgehen der Behörden regelt, schreibt aber dazu keine expliziten Regeln vor.

Keine Regelung zu Kopfbedeckung bei Führerscheinfoto 

In der Verordnung steht zum Führerschein-Foto lediglich folgender Passus: “Ein Lichtbild, mit einer Höhe zwischen 36 und 45 mm und einer Breite zwischen 28 und 35 mm, wobei der Kopf erkennbar und vollständig abgebildet sein muss“. Kopfbedeckungen werden nicht erwähnt – im Falle Alms war auch die Erkennbarkeit gewährleistet, sagte Manfred Reinthaler von der Pressestelle der Wiener Polizei zur APA. “Das Nudelsieb ist auf den ersten Blick ja gar nicht erkennbar.” Insofern habe das Verkehrsamt den Führerschein genehmigt. Mit religiösen Beweggründen habe dies nichts zu tun gehabt.

Niko Alm löste mit Nudelsieb-Foto Hype aus

Der Einfachheit halber verweisen die Kundenservice-Folder stets auf das Passgesetz, das eindeutige und detaillierte Regelungen zu Kopfbedeckungen vorschreibt. Dort heißt es: “Der Kopf der Person soll etwa 2/3 des Bildes einnehmen. Der Augenabstand muss zumindest 8 Millimeter betragen. Das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme, mit unverdeckten Augen und neutralem Gesichtsausdruck zeigen, die Hauttöne sind möglichst natürlich wiederzugeben. Eine Darstellung der Person mit geneigtem oder gedrehtem Kopf ist. Das Tragen von Kopfbedeckungen ist nur aus medizinischen oder religiösen Gründen zulässig.”

Allerdings ist auch hier denkbar, dass ein Fall “Alm” eintritt: “Man müsste den Einzelfall prüfen“, sagte Innenministeriums-Sprecher Rudolf Gollia. “Ausschließen würde ich es nicht. Es ist nicht sehr klar geregelt, was religiöse Gründe sind.” (APA/Redaktion)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Nudelsieb-Foto: Kopfbedeckungen im Gesetz nicht geregelt
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen