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NS-Verbrecher wird nicht an Niederlande ausgeliefert

Der in den Niederlanden wegen Kriegsverbrechen verurteilte frühere Waffen-SS-Angehörige Klaas Carel Faber wird von Deutschland nicht an das Nachbarland ausgeliefert. Faber, der 1922 im niederländischen Haarlem geboren wurde und heute in Bayern lebt, lehnte bei einer Anhörung durch das Amtsgericht Ingolstadt eine Auslieferung ab. Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in München bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht der "Süddeutschen Zeitung".
Zuvor hatte die Stadt Ingolstadt erneut umfassend untersucht, ob Faber deutscher Staatsangehöriger ist – und dies bejaht. Damit ist eine Auslieferung unmöglich – auch wenn der formale Beschluss der Generalstaatsanwaltschaft noch aussteht. Denn nach dem “Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen” ist die Auslieferung eines Deutschen “zum Zwecke der Strafvollstreckung” nur zulässig, wenn der Betroffene dem zustimmt.

Faber soll 22 Menschen ermordet haben

Faber soll nach niederländischen Angaben mindestens 22 Juden sowie Widerstandskämpfer ermordet haben. Die nach dem Krieg gegen ihn verhängte Todesstrafe wurde allerdings später in lebenslange Haft umgewandet. 1952 konnte Faber aus einem Gefängnis und dann nach Deutschland fliehen. Seither bemühen sich die Niederlande um eine Auslieferung oder eine Bestrafung Fabers in Deutschland.

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