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NS-Posts auf Facebook: Mann in Niederösterreich verurteilt

32-Jähriger nach dem Verbotsgesetz in Niederösterreich verurteilt
32-Jähriger nach dem Verbotsgesetz in Niederösterreich verurteilt ©Apa
In Niederösterreich wurde ein 32-jähriger Mann wegen nationalsozialistische Äußerungen auf der Internetplattform Facebook nach dem Verbotsgesetz zu 18 Monate bedingter Haft verurteilt.

Am Donnerstag, den 8. März 2012 wurde ein 32-jähriger Mann am Landesgericht St. Pölten in Niederösterreich zu nach dem Verbotsgesetz verurteilt. Er hatte einschlägige Fotos, Aussagen und Bilder mit NS-Symbolen auf Facebook gepostet.

32-jähriger in Niederösterreich nach dem Verbotsgesetz verurteilt

Der Mann, der im Jahr 2010 mehrere einschlägige Fotos, Aussagen sowie Bilder seines mit NS-Symbolen verzierten Autos gepostet hatte, wurde von einem Schwurgericht (Vorsitz Richterin Doris Wais-Pfeffer) zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt.

Vor den Postings, die den 32-Jährigen vor Gericht brachten, war er bereits einmal von der Plattform gesperrt worden, weil er eine Gruppe mit dem Namen “Nationaler Widerstand” gegründet haben dürfte. Die Aufkleber auf dem Pkw hatte auch ein Polizist entdeckt, dem Beschuldigten geraten, sie zu entfernen, und ihm gesagt, dass diese “hart an der Grenze, aber nicht strafbar” seien. Damit hatte der Beamte auch recht, so Staatsanwalt Patrick Hinterleitner. Mit dem Posten der Fotos habe er die Symbole aber einer größeren Öffentlichkeit zugänglich gemacht und sich sozusagen propagandistisch betätigt. “Entscheidend ist, was man nach außen richtet”, betonte der Vertreter der Anklage in seinem Plädoyer.

“Nicht jede Dummheit ist strafbar”

Auch für die innere Einstellung des Mannes habe es nach Meinung Hinterleitners genug Indizien gegeben. “Neonazis laufen nicht unbedingt ‘Heil Hitler’ rufend und Hakenkreuzfahnen schwingend durch die Gegend, sondern sie verwenden Synonyme”, wandte er sich an die Geschworenen. Zahlreiche dieser Symbole habe der Beschuldigte verwendet – die Behauptung, nicht gewusst zu haben, was diese bedeuteten, sei unglaubwürdig: Es müsste sich schon um “erstaunlich viele Zufälle” handeln, dass ihm immer genau das gefallen habe, was auch in NS-Kreisen verwendet werde. Zum Schluss empfahl er dem 32-Jährigen: “Kaufen Sie sich ein Geschichtsbuch und lesen Sie nach, was wirklich passiert ist”, Leute wie er seien nämlich der Grund, “warum die ‘braune Suppe’ nicht austrocknen” wolle.

Wenn er gewusst hätte, “was da rauskommt”, hätte er das nicht gemacht, hatte der Angeklagte noch in seinen Schlussworten beteuert. Auch sein Verteidiger hatte keinen Verurteilungsgrund gesehen. Viele Symbole seien von den Nationalsozialisten missbraucht worden, weil einem einzelne gefallen, sei man noch kein Neonazi, hatte er argumentiert. Und: “Nicht jede Dummheit ist strafbar.”

Die Geschworenen folgten aber der Anklageschrift. Auch die Richterin führte aus, dass der Mann “überhaupt nicht schuldeinsichtig” gewesen sei und sich “nur in Schutzbehauptungen geflüchtet” habe. Sein “Geständnis” sei daher nicht mildernd zu sehen, sondern nur sein ordentlicher Lebenswandel – weshalb die Haft bedingt nachgelassen werde. Der 32-Jährige nahm die Strafe an, der Staatsanwalt erbat Bedenkzeit – das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

(Red./Apa)

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